Information

Aktenzeichen
9 A 1466/18
Datum
23. Januar 2020
Gericht
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Gesetz
Umweltinformationsgesetz (Hessen)
Umweltinformationsgesetz (Hessen)

Beschluss: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 23. Januar 2020

9 A 1466/18

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnt die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz ab. Er bestätigt deren Auffassung, dass die Rohfassung einer Studie zur Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung eine Umweltinformation darstellt, von einer privatrechtlich organisierten Stelle herauszugeben ist und Ablehnungsgründe des Hessischen Umweltinformationsgesetzes nicht vorliegen. Insbesondere geht der Verwaltungsgerichtshof auf die Argumentation der Beklagten zur Wissenschaftsfreiheit ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Dieses Dokument wird noch verarbeitet...