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Aktenzeichen
2 B 316/19
Datum
20. Januar 2020
Gericht
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Saarland), Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 20. Januar 2020

2 B 316/19

Das Gericht weist die Beschwerde des Antragstellers über den abweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurück und verneint einen Anspruch auf Akteneinsicht, da vorliegend nicht ersichtlich sei, dass über die bereits vorgelegten Unterlagen hinaus weitere Akten oder Aktenbestandteile im Zusammenhang mit der begehrten Information (Benennung einer Gemeindestraße) existieren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Existenz von Unterlagen

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