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Aktenzeichen
13 ME 394/19
Datum
16. Januar 2020
Gericht
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Gesetz
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 16. Januar 2020

13 ME 394/19

Inhalt einer Veröffentlichung auf der Grundlage von § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch kann auch eine detaillierte Schilderung der festgestellten Mängel sein. Eine solche Veröffentlichung ist nicht zu beanstanden, wenn sie inhaltlich richtig ist und möglichst schonend für den Betroffenen erfolgt sowie dem Zweck der Vorschrift dient. (Quelle: LDA Brandenburg)

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