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Aktenzeichen
2 ME 70/719
Datum
16. Januar 2020
Gericht
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Gesetz
Verbraucherinformationsgesetz
Verbraucherinformationsgesetz

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 16. Januar 2020

2 ME 70/719

Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde einer Gastronomin gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück. Diese hatte die Gewährung einer Auskunft über die lebensmittelrechtliche Prüfungen in dem Betrieb der Gastronomin bzw. die Herausgabe entsprechender Kontrollberichte für rechtmäßig erklärt. Bei den Kontrollberichten handelt es sich um Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von den einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Veröffentlichung solcher Kontrollberichte über die Plattform "Topf Secret" ist zulässig; dabei handelt es sich um die Teilnahme an einer grundrechtlich geschützten gesellschaftlichen Diskussion. (Quelle: LDA Brandenburg)

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