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Aktenzeichen
3 C 21.17
Datum
24. Oktober 2019
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Sonstige
Sonstige

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 24. Oktober 2019

3 C 21.17

Die Veröffentlichung der Begünstigten der Fonds für die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sind mit deren Datenschutzrechten vereinbar. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung sind Artikel 111 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 57 ff. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 in der Fassung nach ihrer Überarbeitung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Danach war der Beklagte zur Veröffentlichung verpflichtet. Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz. (Quelle: LDA Brandenburg)

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