Information
- Aktenzeichen
- 20 F 11.17
- Datum
- 11. Oktober 2019
- Gericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Gesetz
- § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung
§ 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung
20 F 11.17, Bundesverwaltungsgericht (11.10.2019)
20 F 11.17
Gegenstand des Einsichtsbegehrens waren Prüfunterlagen für die Musterzulassung eines Luftsportgeräts. Im Rahmen eines "in-camera"-Verfahrens entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass die vorgelegte Sperrerklärung teilweise rechtswidrig ist. So sind bereits dem Verwaltungsgericht vorgelegte Akten kein Geheimnis mehr; auch sind Unterlagen, die keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, nicht schutzbedürftig. Im Übrigen ist die Sperrerklärung rechtmäßig. Damit ändert das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Fachsenats des Oberverwaltungsgerichts. (Quelle: LDA Brandenburg)
Dieses Dokument wird noch verarbeitet...