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Aktenzeichen
8 K 1996/16
Datum
15. November 2018
Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 15. November 2018

8 K 1996/16

Dem Zugang zur Bauakte des Nachbarn steht der im Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg verankerte Schutz personenbezogener Daten (wozu auch Sachinformationen wie Angaben zur Statik gehören) entgegen, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe überwiegt das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs. Beides war nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

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