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Aktenzeichen
6 K 590/16
Datum
12. Juni 2018
Gericht
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Gesetz
Umweltinformationsgesetz (Hessen)
Umweltinformationsgesetz (Hessen)

Urteil: Verwaltungsgericht Wiesbaden am 12. Juni 2018

6 K 590/16

Streitgegenständlich ist die Rohfassung einer Studie, mit der die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Bevölkerung erfasst werden sollte. Während die Endfassung veröffentlicht worden war, lehnte die Beklagte, eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft, eine Herausgabe der Rohfassung ab, da sie bezweifelte, dass es sich um Umweltinformationen handelt. Auch hielt sie sich selbst nicht für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes. Sie machte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und die Wissenschaftsfreiheit geltend; zudem seien Manuskripte nicht herauszugeben. Das Verwaltungsgericht sieht einen Herausgabeanspruch aber als gegeben und begründet in seinem Urteil, weshalb es sich um Umweltinformationen handelt und die Beklagte eine informationspflichtige Stelle ist. Auch die übrigen Ablehnungsgründe verwirft das Verwaltungsgericht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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