Information
- Aktenzeichen
- 12 B 16.17
- Datum
- 22. Februar 2018
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Gesetz
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2018
12 B 16.17
Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass das Verwaltungsgericht den Informationsantrag der Klägerin zutreffend als missbräuchlich angesehen und die Klage deshalb im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat. Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können als unzulässig abgelehnt werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich gestellt sind. Ein Rechtsmissbrauch kann vorliegen, wenn massenhaft identische Informationsanträge ohne jeden individuellen Bezug gestellt werden, die ausschließlich dem wirtschaftlichen Interesse der Verfahrensbevollmächtigten dienen, im Antrags- und anschließenden Gerichtsverfahren möglichst viele Anwaltsgebühren zu generieren. (Quelle: LDA Brandenburg)
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