Information
- Aktenzeichen
- 3 A 755/17
- Datum
- 2. Februar 2018
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Sachsen
- Gesetz
- Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
Beschluss: Oberverwaltungsgericht Sachsen am 2. Februar 2018
3 A 755/17
Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte entschieden, dass das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt keine Anwendung auf den Mitteldeutschen Rundfunk findet, weil dies nicht ausdrücklich im Staatsvertrag über die Mehr-Länder-Anstalt geregelt ist. (Quelle: LDA Brandenburg)
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