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Aktenzeichen
9 K 3425/13
Datum
29. Dezember 2017
Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Verwaltungsgericht Potsdam am 29. Dezember 2017

9 K 3425/13

Die Bekanntgabe von Informationen über Möglichkeiten der Überwindung von Schusswaffen-Blockiersystemen kann Individualrechtsgüter der Bürger, insbesondere Leben und körperliche Unversehrtheit, gefährden. Angesichts der Gefährdung dieser höchsten Schutzgüter sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keine hohen Anforderungen zu stellen. Somit steht der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit der Herausgabe der Informationen entgegen. Außerdem liefe die Offenlegung der Rechtsordnung, namentlich waffenrechtlicher Regelungen zur Sicherung von Schusswaffen, zuwider. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Sicherheitsaspekte

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