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Aktenzeichen
15 A 690/16
Datum
24. November 2017
Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Gesetz
Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 24. November 2017

15 A 690/16

Das Oberverwaltungsgericht ändert das Teilurteil der Vorinstanz. Es stellt fest, dass die Vorlage von Genehmigungsunterlagen (es geht um einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie um ein Vogel- und ein Fledermausbestandsgutachten) in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren keine (Erst-)Veröffentlichung darstellt. Die Klägerinnen mussten hier nicht mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung rechnen. Die Zustimmung, dass mit der Antragstellung zugleich der Öffentlichkeit der Zugang zu dem Genehmigungsantrag und zu den Antragsunterlagen eröffnet werden soll, wird mit dem Genehmigungsantrag als solchem weder ausdrücklich noch konkludent erteilt. Infolgedessen greift die Gewährung eines Informationszugangs in das (Erst‑)Veröffentlichungsrecht der Klägerinnen ein. Urheberrechtlich geschützt ist gerade der Inhalt der Gutachten, nicht nur deren Form. (Quelle: LDA Brandenburg)

Urheberrecht

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