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Aktenzeichen
8 K 1889/16
Datum
19. Oktober 2017
Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 19. Oktober 2017

8 K 1889/16

Der Informationszugangsanspruch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht auch, wenn der Zugang zu amtlichen Informationen rein privatwirtschaftlichen Zwecken dient. Die Datenschutzausnahme des Gesetzes erfasst nicht die personenbezogenen Daten Verstorbener. Streitgegenstand waren Aufzeichnungen des Wertes eines Nachlasses, der unter das Fiskuserbrecht des Landes fällt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Personenbezogene Daten Antragsberechtigung Verwaltungsaufwand

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