Information

Aktenzeichen
10 S 1478/16
Datum
16. Mai 2017
Gericht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg), Europäische Menschenrechtskonvention
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg), Europäische Menschenrechtskonvention

Urteil: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 16. Mai 2017

10 S 1478/16

Die Tätigkeit des Generalbundesanwalts im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens unterfällt nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt bezüglich eines Ermittlungsverfahrens ist ein Vorgang der Strafrechtspflege. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch steht einem Verein zur Förderung der Informationsfreiheit ohne weitere Anhaltspunkte nicht zu. Das Urteil enthält Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Verletzung des Artikels 10 Absatz 1 Europäische Menschenrechtskonvention. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit