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Aktenzeichen
7 C 32.15
Datum
29. Juni 2016
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Umweltinformationsgesetz (Bund)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 29. Juni 2016

7 C 32.15

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Unterlagen eines Verfahrens vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten im Fall „Atomausstieg Bundesregierung gegen Vattenfall“ müssen somit nicht offengelegt werden. Internationale Beziehungen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes sind auch solche der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union. Das Gesetz räumt der informationspflichtigen Stelle einen Beurteilungsspielraum in der Frage ein, was nachteilige Auswirkungen auf dieses Schutzgut sind. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen

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