Information
- Aktenzeichen
- 12 B 11.14
- Datum
- 10. September 2015
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Gesetz
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. September 2015
12 B 11.14
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Berufungsverfahren die Entscheidung der Vorinstanz. Diese hatte festgestellt, dass Unterlagen eines Verfahrens vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten im Fall „Atomausstieg Bundesregierung gegen Vattenfall“ nicht offengelegt werden müssen. Es begründete dies mit nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen und einem überwiegenden Geheimhaltungsinteresse. Das Oberverwaltungsgericht erläutert, dass auch Beziehungen zu zwischen- oder überstaatlichen Organisationen von dem im Umweltinformationsgesetz verankerten Ausnahmetatbestand der "internationalen Beziehungen" umfasst sind. (Quelle: LDA Brandenburg)
Interessenabwägung Begriffsbestimmung Internationale Beziehungen
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