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Aktenzeichen
6 A 1071/13
Datum
11. März 2015
Gericht
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof am 11. März 2015

6 A 1071/13

Unter Änderung des Urteils der Vorinstanz entscheidet der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass einem Zugangsanspruch zu Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit der Aufsicht über eine Bank das nach dem Kreditwesengesetz zu wahrende Berufsgeheimnis entgegensteht. Er bezieht sich insbesondere auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der eine umfassende Geheimhaltung für erforderlich hält. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Aufsichtsaufgaben

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