Information

Aktenzeichen
12 N 11.14
Datum
9. Februar 2015
Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Gesetz
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Umweltinformationsgesetz (Bund)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 9. Februar 2015

12 N 11.14

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, nach der Messwerte über die Belastung von Betrieben mit Chemikalien, die zum Zweck des Arbeitsschutzes erhoben wurden, als Umweltinformationen einzustufen sind. Dies gilt auch für Innenraumluft einer Arbeitsstätte. Beliehene, wenn und insoweit sie als solche tätig werden, sind informationspflichtige Stellen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Eine missbräuchliche Antragstellung liegt nicht nur deshalb vor, weil der Informationsantrag bezweckt, umweltschutzrechtliche Regelungen infrage zu stellen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Begriffsbestimmung

Dieses Dokument wird noch verarbeitet...