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Aktenzeichen
9 K 2257/12
Datum
10. Mai 2014
Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Gesetz
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Potsdam am 10. Mai 2014

9 K 2257/12

Unterlagen einer Stadtverwaltung über den Erwerb von Grundstücken von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unterfallen dem Ausnahmetatbestand zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Sowohl die Verhandlungs- als auch die Erwerbsunterlagen nebst Entwürfen enthalten unternehmensbezogene Informationen, an deren Nichtverbreitung die Bundesanstalt ein berechtigtes Interesse hat. Ein Bekanntwerden der Kaufpreise und der konkreten Vertragskonditionen könnte deren Verhandlungsposition bei einer Veräußerung weiterer Grundstücke beeinträchtigen. Die Bundesanstalt ist im Hinblick auf ihre Teilnahme am Wettbewerb als Unternehmen anzusehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

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