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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 1. Oktober 2008

12 B 49.07

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, nach der der Begriff "nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen" nach § 3 Nr. 1a IFG (Bund) weit auszulegen sei. Der Behörde stehe bei der Beurteilung, ob nachteilige Auswirkungen möglich sind, eine Einschätzungsprärogative zu mit der Folge, dass die getroffene Entscheidung jedenfalls insoweit einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Auch stehe die Vorschrift des § 3 Nr. 4 IFG (Bund) der Einsicht entgegen; die Einstufung als Verschlusssache sei zu Recht erfolgt. In der Sache ging es um die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Angaben über Flugdaten amerikanischer Flugzeuge durch das Bundesverkehrsministerium, das mit der Gefährdung der guten Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika argumentierte. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Internationale Beziehungen

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