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Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 16. Juni 2021

1 K 2808/19

Zugang zu artenschutzrechtlichen Gutachten eines Unternehmens zu einem Windprojekt im Schwarzwald-Baar Kreis wurde im Widerspruchsverfahren ereilt, da eine Abwägung nach Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg möglich ist und ergeben hat, dass das Informationsinteresse dem privaten Interesse der Firma überwiege. Der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze erstreckt sich nicht auf die Regelung der Weiterverwendung der zugänglich gemachten Informationen. Lizenz- oder urheberrechtliche Fragestellungen bei der Weiterverwendung der Informationen gehören nicht zum Prüfungsgegenstand der informationspflichtigen Stelle. Zu prüfen ist, ob bei Zugänglichmachung der Information das Urheberrecht verletzt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

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