Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
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Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Urteil: Verwaltungsgericht Potsdam am 19. November 2019
11 K 4526/16
Aufzeichnungen, die im Vorfeld einer dienstlichen Beurteilung gefertigt wurden, der Gedächtnisstüze dienten und nicht zu den Akten genommen wurden, erfüllen nicht den Aktenbegriff des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes. Sie dienen lediglich der gedanklichen Strukturierung des Verfassers. (Quelle: LDA Brandenburg)
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