Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
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Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes in Petitionsverfahren und Informationszugang
2 K 98.09
Gegenstand des Antrags auf Informationszugang waren Stellungnahmen, die das Bundesjustizministerium in zwei Petitionsverfahren gegenüber dem Bundestag abgegeben hat. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass das Ministerium als Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes gehandelt hat. Im Petitionsverfahren vor dem Bundestag handelt ein Ministerium nicht für die Bundesregierung als Verfassungsorgan, sondern erfüllt seine Pflichten als Behörde des Bundes - eine typische Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Es unterfällt somit dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Vom Informationszugang ausgenommen sind nur die jeweilige Zusammenstellung aller eingeholten Informationen und die darauf beruhende umfassende Bewertung der Petition, nicht einzelne Aktenbestandteile in anderen Ausfertigungen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)