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Newsletter vom 22. August 2023

Eigentlich verboten – ich veröffentliche Dokumente zur „Letzten Generation“

FragDenStaat-Newsletter

Hallo!

 

Eigentlich ist es in Deutschland verboten, Dokumente aus laufenden Strafverfahren zu veröffentlichen. Doch es gibt Dokumente, die gehören an die Öffentlichkeit.
Ich veröffentliche heute die Gerichtsbeschlüsse zu Durchsuchungen und Abhörmaßnahmen bei der „Letzten Generation“.

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§ 353d StGB verbietet eine Veröffentlichung von derartigen Dokumenten, strafbar mit bis zu 1 Jahr Gefängnis. Aber wir glauben: Das Verbot ist verfassungswidrig. Für eine freie Berichterstattung der Presse darf kein striktes Veröffentlichungsverbot gelten.

 

An den Ermittlungsmaßnahmen der bayerischen Justiz wie Hausdurchsuchungen gegen die „Letzte Generation“ und dem Abhören von Telefonaten mit der Presse gab es heftige Kritik. Die zugrundeliegenden Beschlüsse waren bisher aber nicht öffentlich einsehbar. Das ändert sich jetzt. Damit ist endlich eine umfassende Diskussion der Maßnahmen möglich.


Die Analyse der Beschlüsse zeigt: Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München begründete den Anfangsverdacht einer „kriminellen Vereinigung“ kaum. Eine Abwägung der Maßnahmen etwa mit Grundrechten wie der Pressefreiheit fand nicht statt. Damit stehen die Ermittlungsmaßnahmen auf tönernen Füßen.


Unabhängig davon, wie man zur „Letzten Generation“ und ihren Aktionen steht: Wer sich ein eigenes Bild zum Vorgehen der Justiz machen will, kann dies jetzt tun.

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Beste Grüße aus Berlin
Arne von FragDenStaat