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Eigentlich verboten – ich veröffentliche Dokumente zur „Letzten Generation“

Hallo!
Eigentlich ist es in Deutschland verboten, Dokumente aus laufenden Strafverfahren zu veröffentlichen. Doch es gibt Dokumente, die gehören an die Öffentlichkeit. |
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§ 353d StGB verbietet eine Veröffentlichung von derartigen Dokumenten, strafbar mit bis zu 1 Jahr Gefängnis. Aber wir glauben: Das Verbot ist verfassungswidrig. Für eine freie Berichterstattung der Presse darf kein striktes Veröffentlichungsverbot gelten.
An den Ermittlungsmaßnahmen der bayerischen Justiz wie Hausdurchsuchungen gegen die „Letzte Generation“ und dem Abhören von Telefonaten mit der Presse gab es heftige Kritik. Die zugrundeliegenden Beschlüsse waren bisher aber nicht öffentlich einsehbar. Das ändert sich jetzt. Damit ist endlich eine umfassende Diskussion der Maßnahmen möglich.
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Beste Grüße aus Berlin
Arne von FragDenStaat