GIZ IS in Äthiopien I

Wir kommen auf unsere Anfrage https://fragdenstaat.de/a/9815, die bislang von Ihnen nicht beantwortet wurde.

In der Bundestagsdrucksache 18/2756 hat die Bundesregierung in Anlage 2 eine Übersicht über die Einzelgenehmigungen für Ihr Unternehmen aufgestellt.

Dort ist u.a. folgendes Projekt „Unterstützung des äthiopischen Bildungsministeriums beim Management des Baus von 10 Neuen Universitäten”, welches am 28.10.2010 beim BMZ genehmigt worden ist. Weiterhin ist ein Projekt „Erstellung & Betreibung von Kläranlagen an der Mekelle University und weiteren in Äthiopien” aufgeführt, welches am 23.01.2012 beim BMZ beantragt wurde. Weiterhin ist ein Projekt „Bauleitung für ein Wasserversorgungsprojekt in 15 Städten” angegeben, welches am 20.12.2013 beim BMZ beantragt wurde. Weiterhin ist ein Projekt „Conflict study prior to the establishment of a cotton plantation” angegeben, welches am 01.09.2014 beantragt wurde.

Ich bitte um Information, ob es hier zu entsprechenden Projektumsetzungen gekommen ist. Wenn JA, welchen finanziellen Umfang hatten die Projekte, welchen Gewinn hat GIZ IS dabei erzielt und bitte fügen Sie die Projektbeschreibungen bei. Wenn NEIN, warum erfolgte keine Projektumsetzung und welche Kosten waren mit der Projektplanung verbunden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir kommen auf u…
An Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GIZ IS in Äthiopien I [#10222]
Datum
21. Juni 2015 12:53
An
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir kommen auf unsere Anfrage https://fragdenstaat.de/a/9815, die bislang von Ihnen nicht beantwortet wurde. In der Bundestagsdrucksache 18/2756 hat die Bundesregierung in Anlage 2 eine Übersicht über die Einzelgenehmigungen für Ihr Unternehmen aufgestellt. Dort ist u.a. folgendes Projekt „Unterstützung des äthiopischen Bildungsministeriums beim Management des Baus von 10 Neuen Universitäten”, welches am 28.10.2010 beim BMZ genehmigt worden ist. Weiterhin ist ein Projekt „Erstellung & Betreibung von Kläranlagen an der Mekelle University und weiteren in Äthiopien” aufgeführt, welches am 23.01.2012 beim BMZ beantragt wurde. Weiterhin ist ein Projekt „Bauleitung für ein Wasserversorgungsprojekt in 15 Städten” angegeben, welches am 20.12.2013 beim BMZ beantragt wurde. Weiterhin ist ein Projekt „Conflict study prior to the establishment of a cotton plantation” angegeben, welches am 01.09.2014 beantragt wurde. Ich bitte um Information, ob es hier zu entsprechenden Projektumsetzungen gekommen ist. Wenn JA, welchen finanziellen Umfang hatten die Projekte, welchen Gewinn hat GIZ IS dabei erzielt und bitte fügen Sie die Projektbeschreibungen bei. Wenn NEIN, warum erfolgte keine Projektumsetzung und welche Kosten waren mit der Projektplanung verbunden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "GIZ IS in Äthiopien I" [#10222]
Datum
26. Juli 2015 06:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10222 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Die GIZ hat bislang ohne Grund auf die Anfrage nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ich bitte, mir die Stellungnahme der GIZ zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Recherchenetzwerk GIZ Insider Anfragenr: 10222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>