Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine"

den Medien [1] habe ich entnommen

"Das Bundesjustizministerium zeigte sich auf Anfrage überrascht, dass Deutsche in den Kampfeinsatz in der Ukraine gezogen sind. Dem Generalbundesanwalt lägen dazu keine belastbaren Ergebnisse vor, hieß es. Dennoch sei ein Prüfvorgang angelegt worden".

Bitte senden Sie mir die Ergebnisse des Prüfvorgangs im Zusammenhang mit Presseberichten über Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine.

[1] Mehr als 100 Deutsche kämpfen in der Ostukraine, 15.03.2015 - http://www.welt.de/politik/deutschland/article138417678/Mehr-als-100-Deutsche-kaempfen-in-der-Ostukraine.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. August 2015
  • Frist
    22. September 2015
  • 2 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Medien [1] h…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine" [#11136]
Datum
21. August 2015 08:18
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Medien [1] habe ich entnommen "Das Bundesjustizministerium zeigte sich auf Anfrage überrascht, dass Deutsche in den Kampfeinsatz in der Ukraine gezogen sind. Dem Generalbundesanwalt lägen dazu keine belastbaren Ergebnisse vor, hieß es. Dennoch sei ein Prüfvorgang angelegt worden". Bitte senden Sie mir die Ergebnisse des Prüfvorgangs im Zusammenhang mit Presseberichten über Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine. [1] Mehr als 100 Deutsche kämpfen in der Ostukraine, 15.03.2015 - http://www.welt.de/politik/deutschland/article138417678/Mehr-als-100-Deutsche-kaempfen-in-der-Ostukraine.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
21. August 2015 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihr Antrag vom 21. August 2015 - Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); unser Az. 1 AR 1028/15 Sehr …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihr Antrag vom 21. August 2015 - Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); unser Az. 1 AR 1028/15
Datum
25. August 2015 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, mit Schreiben vom 21. August 2015 bitten Sie um Auskünfte über das hiesige Prüfverfahren betreffend den Kampfeinsatz deutscher Staatsbürger in der Ukraine. Insoweit teile ich Ihnen mit, dass eine Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) durch den Generalbundesanwalt nicht in Betracht kommt, da für den Bereich der Strafverfolgung besondere Regelungen über den Zugang zu amtlichen Informationen den Regelungen des IFG vorgehen (§ 1 Abs. 3 IFG). Soweit Auskünfte aus Straf- oder Ermittlungsverfahren oder aus Prüfvorgängen begehrt werden, können diese, soweit die Antragsteller Privatpersonen sind, nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 475 StPO erteilt werden. Danach müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Informationserteilung darlegen, d.h. Tatsachen schlüssig vortragen, aus denen sich Grund und Umfang der benötigten Auskünfte ergeben. Ihrer Anfrage sind keine hinreichenden Gründe zu entnehmen, damit hier das berechtigte Interesse im Sinne des § 475 Abs. 1 und 4 StPO geprüft werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
4. September 2015 08:13
Status
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Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für Ihre hilfreiche Rückmeldung. Sie sch…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine" [#11136]; Ihr Az. 1 AR 1028/15 [#11136]
Datum
4. September 2015 08:13
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für Ihre hilfreiche Rückmeldung. Sie schreiben: > Danach müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Informationserteilung darlegen, d.h. Tatsachen schlüssig vortragen, aus denen sich Grund und Umfang der benötigten Auskünfte ergeben Mein Interesse an den Ergebnissen des Prüfvorgangs begründe ich wie folgt: 1. Ich betrachte die von der Presse verbreitete Informationen [1] über die angebliche 100 (Russland)Deutsche, die in der Ostukraine kämpfen, als rufschädigend für alle Spätaussiedler in Deutschland und volksverhetzend gegen die Spätaussiedler in Deutschland 2. ich bin Spätaussiedler nach § 4 des Bundesvertriebenesgesetzes und demnach von der in 1. genannten Rufschädigung und Volksverhetzung persönlich betroffen 3. Ich bin der Meinung, dass die in der Presse genannte Zahl 100 Deutsche, die in der Ostukraine kämpfen, unbegründet ist 4. ich brauche die Ergebnisse des von Ihrer Behörde durchgeführten Prüfvorgangs, um bei den Diskussionen im privaten Umfeld oder in der öffentlichen Diskussion über die 100 angebliche in der Ostukraine kämpfende Deutsche auf die amtlich geprüfte Zahlen zurückgreifen zu können. Was den Umfang der Auskunft betrifft - selbstverständlich erhebe ich keinen Anspruch, die Namen der in die Ukraine ausgereisten Personen bzw. die Namen von Personen, über die ermittelt wird, in Erfahrung zu bringen. Ich bitte um Zusendung von Dokumenten, die nachvollziehbar machen: a) ob der o.g. Prüfvorgang abgeschlossen ist? b) über wie viele deutsche Staatsbürger liegen dem Generalbundesanwalt Nachweise vor, dass diese Staatsbürger in der Ostukraine kämpfen bzw. gekämpft haben? c) über wie viele Spätaussiedler bzw. deren Familienmitglider liegen dem Generalbundesanwalt Nachweise vor, dass diese Spätaussiedler in der Ostukraine kämpfen bzw. gekämpft haben? d) wurden als Ergebnis des o.g. Prüfvorgangs Ermittlungen gegen deutsche Staatsbürger eingeleitet? [1] Mehr als 100 Deutsche kämpfen in der Ostukraine, 15.03.2015 - http://www.welt.de/politik/deutschland/article138417678/Mehr-als-100-Deutsche-kaempfen-in-der-Ostukraine.html [2] Medien, Bürger und Politiker als Spielbälle der Geheimdienste im Ukraine-Konflikt, 16.03.2015 - http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de/?id=2784 Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsch…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Gustav Wall
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AW: AW: Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine" [#11136]; Ihr Az. 1 AR 1028/15 [#11136]
Datum
23. September 2015 05:06
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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine"" vom 21.08.2015 (#11136) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben kein…
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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
23. September 2015 05:06
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Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
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Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben kein…
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Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
2. Oktober 2015 09:16
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Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsch…
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Gustav Wall
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AW: Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine" [#11136]
Datum
2. Oktober 2015 09:16
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine"" vom 21.08.2015 (#11136) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben kein…
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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
19. Oktober 2015 18:09
Status
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Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsch…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine" [#11136]
Datum
19. Oktober 2015 18:09
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine"" vom 21.08.2015 (#11136) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine"" [#11136]
Datum
19. Oktober 2015 18:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11136 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Frist für die Beantwortung der Anfrage mittlerweile um 28 Tage überschritten ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz 1 AR 1028/ 15
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz 1 AR 1028/ 15
Datum
20. Oktober 2015
Status
Warte auf Antwort
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ergebnisse des Prüfvorgangs "Deutsche im Kampfeinsatz in der Ukraine"" [#11136]
Datum
25. Oktober 2015 04:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11136 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Rechtsgrundlage genannt hat, um mein in meinem EMail vom 4. September 2015 08:13 begründetes Interesse an den Ergebnissen des Prüfvorgangs zu entkräften. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Oktober 2015 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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