Angaben zu Fußwegen, Fahrradwegen sowie Fahrstreifen auf der Heimfelder Straße
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anwohner und Nutzer der Heimfelder Straße habe ich verschiedene Nachfragen zur aktuellen Gestaltung der Straße und möchte Sie bitten, mir hierzu Informationen für den Abschnitt zwischen Milchgrund und Eißendorfer Pferdeweg zukommen zu lassen.
1) Busverkehr
Derzeit wird die Heimfelder Straße durch die Linie 142 im Begegnungsverkehr genutzt. Immer wieder kommt es hier bei Busbegegnungen, aufgrund der schmalen Straße, zu leichten Unfällen mit am Seitenstreifen parkenden Autos (es werden z.B. Spiegel abgefahren). PLAST 8 IV definiert: "Busspuren und Fahrstreifen mit Busverkehr sollten in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 breit sein ...".
Können Sie mir bitte mitteilen, ob die Heimfelder Straße im oben genannten Abschnitt dieses Kriterium erfüllt (also min. 6,50 Meter breit ist) und wie breit die Straße bzw. die Fahrstreifen exakt ist bzw. sind.
2) Fußgängerweg auf der Nordseite
Auf der Nordseite der Straße sind am Rand des Fußweges Parkstreifen eingerichtet. Den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) zufolge gilt für Seitenraum-Gehwege eine eine Breite von 2,50 Metern als Regel, wobei der Vekehrsraum für Fußgänger 1,80 Meter, der Sicherheitsraum zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen 0,50 Meter und der Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude 0,20 Meter betragen soll.
Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Gehweg auf der Nordseite der Heimfelder Straße im oben genannten Abschnitt dieses Kriterium erfüllt und wie breit der Gehweg exakt ist.
3) Fußgängerweg und Radweg auf der Südseite
Auf der Südseite der Straße ist ein Fußweg vorhanden, der an einen nicht benutzungspflichtigen Radweg grenzt, der wiederum an einen Längsparkstreifen grenzt. Hier fällt auf, dass Autos beim Parken häufig auch mit auf dem Fahrradaweg parken, was m.E. sowohl an zunehmend breiter werdenden Autos aber auch an der Tiefe der Parkanlage liegt. Jedoch gilt nach VwV-StVO: "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass... ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch den ruhenden Verkehr genutzt wird."
Können Sie mir bitte mitteilen, ob beabsichtigt ist, den Radweg in absehbarer Zeit (wie auf der Nordseite) zurückzubauen oder aber die Parkanlagen so zu gestalten, dass die KFZ hier nicht mehr teilweise auf dem Fahrradweg parken (z.B. dadurch, dass die KFZ halb auf der Straße parken, wie im oberen Bereich des Eißendorfer Pferdewegs in Richtung B73)?
Weiterhin sollten Fahrradwege mindestens 1,60 Meter breit sein, wobei auch hier zu beachten ist, dass ein Sicherheitsabstand zum ruhenden bzw. fließenden Verkehr von 0,50 Meter einzuhalten ist und ausreichend Platz für die Fußgänger vorhanden ist. Insofern muss die kombinierte Breite von Fuß- und Radweg mindestens 4,30 Meter betragen.
Können Sie mir bitte mitteilen, ob
a) der Sicherheitsabstand des Fahrradweges zum Verkehr eingehalten wird,
b) die Mindestmaße für Fahrradweg und Fußweg eingehalten werden und
c) die kombinierte Breite von Fuß und Fahrradweg 4,30 Meter oder mehr beträgt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum29. August 2015
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2. Oktober 2015
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