Deutscher Bundestag: 2015 WD Ausarbeitung Tarifeinheitsgesetz

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes als elektronisches Dokument zu:

- Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Februar/März 2015 zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Tarifeinheitsgesetz wie im 2015-03-01 Der Tagesspiegel Artikel "Gesetz zur Tarifeinheit: Klatsche für die Regierung" von Alfonse Frese (Link: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/gesetz-zur-tarifeinheit-klatsche-fuer-die-regierung/11440570.html) berichtet.

Danke im Voraus.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine kurze Empfangsbestätigung per E-Mail bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes als elektronisches Dokument z…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: 2015 WD Ausarbeitung Tarifeinheitsgesetz [#12120]
Datum
4. Dezember 2015 01:01
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes als elektronisches Dokument zu: - Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Februar/März 2015 zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Tarifeinheitsgesetz wie im 2015-03-01 Der Tagesspiegel Artikel "Gesetz zur Tarifeinheit: Klatsche für die Regierung" von Alfonse Frese (Link: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/gesetz-zur-tarifeinheit-klatsche-fuer-die-regierung/11440570.html) berichtet. Danke im Voraus. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine kurze Empfangsbestätigung per E-Mail bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit E-Mail vom 4. Dezember 2015 baten Sie um Übersend…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. Dezember 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], mit E-Mail vom 4. Dezember 2015 baten Sie um Übersendung einer Ausarbeitung der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Tarifeinheitsgesetz. Antragsgemäß übersende ich Ihnen die erbetenen Ausarbeitung mit dem Titel „Der Gesetz zur Tarifeinheit aus verfassungsrechtlicher Sicht“ als Anlage. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich aus der von Ihnen zitierten Vorschrift des § 8 EGovG kein Wahlrecht des Antragstellers hinsichtlich der Form der Auskunftserteilung ergibt. § 8 EgovG ist nicht anwendbar, da die Akten der Verwaltung des Deutschen Bundestages derzeit nicht elektronisch geführt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel: "Der Gesetzentwurf z…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Deutscher Bundestag: 2015 WD Ausarbeitung Tarifeinheitsgesetz
Datum
20. Dezember 2015
Status
Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel: "Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit aus verfassungsrechtlicher Sicht" (WD 6 – 3000 – 254/14) vom 3. Februar 2015 ist unter der 2015-06-25 FragDenStaat.de Anfrage "Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur Tarifeinheit" von Dennis Morhardt abrufbar. Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes-zur-tarifeinheit/ und https://fragdenstaat.de/files/foi/30765/wissenschaftlicher-dienst-der-gesetzentwurf-zur-tarifeinheit-aus-verfassungsrechtlicher-sicht.pd Anbei einmal eine unformatierte Version der Ausarbeitung sowie eine formatierte Version der Ausarbeitung mit wichtigen Passagen und Hervorhebungen zur Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG.