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Russische Föderation und unabhängige Staaten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich brauche Information.

Stand März 1992:
"Da die Russische Föderation mit der ehemaligen Sowjetunion identisch sei, träfen sie alle Rechte und Pflichten aus den von der Sowjetunion geschlossenen Verträgen. In Bezug auf die aus der ehemaligen Sowjetunion hervorgegangenen unabhängigen Staaten gehe die Bundesrepublik Deutschland hingegen von Staatennachfolge aus."

Hat sich etwas seit dem geändert, oder ist alles gleich geblieben?

1. Russische Föderation ist identisch mit Sowjetunion.
2. Andere unabhängigen Staaten - Nachfolger.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bra…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Russische Föderation und unabhängige Staaten [#130143]
Datum
10. April 2019 22:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich brauche Information. Stand März 1992: "Da die Russische Föderation mit der ehemaligen Sowjetunion identisch sei, träfen sie alle Rechte und Pflichten aus den von der Sowjetunion geschlossenen Verträgen. In Bezug auf die aus der ehemaligen Sowjetunion hervorgegangenen unabhängigen Staaten gehe die Bundesrepublik Deutschland hingegen von Staatennachfolge aus." Hat sich etwas seit dem geändert, oder ist alles gleich geblieben? 1. Russische Föderation ist identisch mit Sowjetunion. 2. Andere unabhängigen Staaten - Nachfolger.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfrage…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10038226] Russische Föderation und unabhängige Staaten [...]
Datum
16. April 2019 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfrei heitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtliche n Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmit tel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Au skunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohn e förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Auf Ihre an das Auswärtige Amt gerichtete Frage teile ich Ihnen mit, dass die Russische Föderation alleinige Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion ist und die anderen ehemaligen Sowjetstaaten als Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu bezei chnen sind. Im Übrigen möchte ich Sie für zukünftige Bürgeranfragen an das Auswärtige Amt bitten, Ihre korrekte Adresse und nicht eine Phantasieadresse anzugeben. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10053430] Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte<Informat…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10053430] Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt
Datum
13. Juni 2019 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 24. März, 10. > April und 3. Juni 2019, die wir wie folgt beantworten: > > > 1. Durch welches Dokument und wann (ab Jahr 1991) wurde die > diplomatische Beziehung zur UdSSR (Sowjetunion) seitens der BRD > abgebrochen? > > 2. Hat die Bundesrepublik Deutschland eine diplomatische Beziehung > zur Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (Republik der > UdSSR) aufgenommen? Wann und durch welches Dokument? > > Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat dem Präsidenten > der Russischen Föderation mit Schreiben vom 26. Dezember 1991 > mitgeteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis nimmt, dass > die Russische Föderation die ehemalige Union der Sozialistischen > Sowjetrepubliken fortsetzt. Die Bundesrepublik Deutschland hat somit bis > zum Auseinanderfallen der Sowjetunion diplomatische Beziehungen zur > UdSSR unterhalten und unterhält seit dem 26. Dezember 1991 diplomatische > Beziehungen mit der Russischen Föderation als Fortsetzung der > Sowjetunion. > > > 3. Auf welcher rechtlichen Basis haben die Russische Föderation und > andere Republiken bis zum Jahr 2000 für Auslandsreisen ihrer Bürger > Auslandspässe der UdSSR ausgegeben? > > Zu dieser Frage, die sich auf passrechtliche Bestimmungen bzw. eine > passrechtliche Praxis der Russischen Föderation oder der anderen > Republiken bezieht, liegen dem Auswärtigen Amt keine Informationen vor. > Es wird angeregt, dass Sie sich mit dieser Frage an die Russische > Botschaft in Berlin wenden. > > > 4. Ist der Stand von März 1992 weiterhin aktuell, dass die > Russische Föderation mit der Sowjetunion identisch ist und dass die > anderen aus der ehemaligen Sowjetunion hervorgegangenen unabhängigen > Staaten Nachfolger derselben sind? > > Die Bundesrepublik Deutschland geht weiterhin davon aus, dass die > Russische Föderation die Sowjetunion fortsetzt, also von einer > staatlichen Kontinuität zur Sowjetunion auszugehen ist. Alle anderen 11 > Republiken sind in ihrem jeweiligen Bereich Rechtsnachfolger der > Sowjetunion. > > > 5. Welcher Staat hat die Schulden der Sowjetunion gegenüber den > Bürgern übernommen, wann und in welchem Dokument wurde das festgehalten? > > Die Russische Föderation ist in Kontinuität zur Sowjetunion in alle > Rechte und Pflichten der ehemaligen Sowjetunion eingetreten. Inwieweit > und in welchem Umfang Schulden der Sowjetunion gegenüber den Bürgern > bestanden, entzieht sich der Kenntnis des Auswärtigen Amtes. Mit freundlichen Grüßen
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