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Einlagerungsdauer von Radioaktiven Stoffen

Auf ihrer Webseite ist die Rede von schwach- , mittel- und hochradioaktiven Abfällen.
Ich konnte jedoch keine Information über die geschätzt Lagerungsdauer finden.

Wie lange müssen schwach- , mittel- und hochradioaktiven Abfälle jeweils schätzungsweise gelagert werden, damit von diesen keine Umwelt-Gefahren mehr ausgehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Dominik Viererbe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf ihrer W…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
Dominik Viererbe
Betreff
Einlagerungsdauer von Radioaktiven Stoffen [#135081]
Datum
28. April 2019 15:46
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf ihrer Webseite ist die Rede von schwach- , mittel- und hochradioaktiven Abfällen. Ich konnte jedoch keine Information über die geschätzt Lagerungsdauer finden. Wie lange müssen schwach- , mittel- und hochradioaktiven Abfälle jeweils schätzungsweise gelagert werden, damit von diesen keine Umwelt-Gefahren mehr ausgehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Viererbe <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Viererbe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Viererbe
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Ihre Anfrage vom 28. April 2019 Sehr geehrter Herr Viererbe, anbei erhalten Sie die Eingangsbestätigung zur Ihrer…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
Ihre Anfrage vom 28. April 2019
Datum
30. April 2019 14:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Viererbe, anbei erhalten Sie die Eingangsbestätigung zur Ihrer Anfrage nach IFG bzw. UIG vom 28. April 2019. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr geehrter Herr Viererbe, zu Ihrer allgemeinen Anfrage vom 6. April sowie Ihrer UIG- / IFG-Anfrage vom 28. Apr…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Einlagerungsdauer von Radioaktiven Stoffen [#135081]
Datum
3. Mai 2019 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Viererbe, zu Ihrer allgemeinen Anfrage vom 6. April sowie Ihrer UIG- / IFG-Anfrage vom 28. April 2019 erhalten Sie heute unser Antwortschreiben. Für Ihr Interesse an der Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung danken wir Ihnen. Mit freundlichen Grüßen