Ausnahmegenehmigungen Halteverbot

- Informationen zur rechtlichen Grundlage zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Fahrzeugen im Halteverbot (Z. 283) in der Stadt Aachen.
- Informationen zu der Anzahl erteilter Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2018 und 2019 (bisher).
- Bemessungsgrundlage für die zu entrichtende Verwaltungsgebühr für eine solche Ausnahmegenehmigung.
- Informationen zu den gesamt erhobenen Verwaltungsgebühren für solche Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2018 und 2019 (bisher).
- Informationen zur Vereinbarkeit des Ausschlusses der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Nutzer der Ausnahmegenehmigung mit der zuvor geschehenen Einrichtung eines Halteverbotes (Sinnhaftigkeit des zuvor angeordneten Halteverbotes noch gegeben?)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen Halteverbot [#135433]
Datum
30. April 2019 15:03
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen zur rechtlichen Grundlage zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abstellen von Fahrzeugen im Halteverbot (Z. 283) in der Stadt Aachen. - Informationen zu der Anzahl erteilter Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2018 und 2019 (bisher). - Bemessungsgrundlage für die zu entrichtende Verwaltungsgebühr für eine solche Ausnahmegenehmigung. - Informationen zu den gesamt erhobenen Verwaltungsgebühren für solche Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2018 und 2019 (bisher). - Informationen zur Vereinbarkeit des Ausschlusses der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch den Nutzer der Ausnahmegenehmigung mit der zuvor geschehenen Einrichtung eines Halteverbotes (Sinnhaftigkeit des zuvor angeordneten Halteverbotes noch gegeben?)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie das anliegende Schriftstück. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a624-19 Antw: Wtrlt: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot [#135433]
Datum
3. Juni 2019 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
783,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie das anliegende Schriftstück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hätte jedoch drei Nachfragen: - Könnt…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a624-19 Antw: Wtrlt: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot [#135433]
Datum
17. Juni 2019 17:21
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hätte jedoch drei Nachfragen: - Könnten Sie mir die einschlägige Gebührennummer innerhalb der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" nennen? - Bitte konkretisieren Sie die Kosten für die Anfrage. Die Eingrenzung zwischen 10 und 500€ richtet sich zwar nach der VerwGebO IFG NRW, die Kosten müssten jedoch für diese Anfrage näher eingegrenzt und Aufgeschlüsselt werden (wahrscheinlich ausschließlich Arbeitsstunden). - Um zu prüfen, ob die von Ihnen verwendete Verwaltungssoftware entsprechende Informationen filter kann, möchte ich Sie bitten mir das verwendete Softwareprodukt bzw. die verwendeten Softwareprodukte zu nennen. Viele Dank für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Aachen
Ich bin bis zum 25.06.2019 leider nicht zu erreichen. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet und nicht bearbeitet. …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: AW: #a624-19 Antw: Wtrlt: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot [#135433]
Datum
17. Juni 2019 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin bis zum 25.06.2019 leider nicht zu erreichen. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet und nicht bearbeitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Vertreterin Frau Blanchaud (Tel.: 0241/432-3019; e-mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot“ vom 30.04.201…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: #a624-19 Antw: Wtrlt: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot [#135433]
Datum
21. Februar 2020 09:10
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot“ vom 30.04.2019 (#135433) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 263 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/135433
Kommunalverwaltung Aachen
Ich bin bis einschließlich zum 25.02.2020 nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet und nicht bearbe…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: AW: Antw: AW: #a624-19 Antw: Wtrlt: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot [#135433]
Datum
21. Februar 2020 09:11
Status
Warte auf Antwort
Ich bin bis einschließlich zum 25.02.2020 nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet und nicht bearbeitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer (0241/432-3009). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot“ vom 30.04.201…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Antw: AW: #a624-19 Antw: Wtrlt: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot [#135433]
Datum
21. Februar 2020 09:15
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Halteverbot“ vom 30.04.2019 (#135433) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 263 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Herr Dr. Kai Thomé scheint, wie auch schon im Juni letzten Jahres, im Urlaub zu sein. Damit meine Anfrage nicht wieder für 200 Tage in der Versenkung verschwindet werde ich diese hier wohl schließen und eine neue eröffnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/135433

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Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der anliegenden e-mail nehmen Sie Bezug auf eine Anfrage vom 30.04.2019 und bitt…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a624-19 - AW: Antw: AW: #a624-19 Antw: Wtrlt: Ausnahmegenehmigungen Halteverbot [#135433]
Datum
5. März 2020 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der anliegenden e-mail nehmen Sie Bezug auf eine Anfrage vom 30.04.2019 und bitten um den Stand Ihrer Anfrage. Da Sie jedoch mit e-mail vom 21.02.2020 eine "neue bzw. abgeänderte Anfrage" gestellt haben, gehe ich davon aus, dass sich die hiesige Anfrage erledigt hat. Sollte dem widererwartend nicht so sein, bitte ich um entsprechende Rückmeldung. Auf Ihre neue Anfrage vom 21.02.2020 werden Sie kurzfristig Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen