Informationssicherheitsvorfall auf dokumente.bfr.bund.de
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Schutz persönlicher Informationen bitte ich Sie mir gemäß EU-DSGVO folgende Informationen zur Mitigation der zwischen dem 06.05.2019 bis 09.05.2019 auf dokumente.bfr.bund.de sowie angeschlossener Systeme vorgefallenen Informationssicherheitsvorfälle bereitzustellen:
- Welchen Umfang hatten die Informationssicherheitsvorfälle?
- Wann wurden die Vorfälle Ihnen oder ihrem Auftragsverarbeiter erstmals bekannt?
- Welche Schutzziele wurden verletzt?
- Welche personenbezogenen Daten (IPs, Zugangsdaten mit E-Mails, ...) werden im Rahmen von dokumente.bfr.bund.de erfragt und/oder gespeichert?
- Welche personenbezogenen Daten waren potenziell betroffen?
- Was sind die wahrscheinlichen Folgen aufgrund der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten?
- Welche technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen wurden zuvor zum Schutz personenbezogener Daten unternommen?
- Welche Maßnahmen wurden zur Abmilderung der möglichen, nachteiligen Auswirkungen ergriffen und wann wurden diesen eingleitet sowie ggf. abgeschlossen?
- Welche Abhilfemaßnahmen wurden ergriffen und wann wurden diesen eingleitet sowie ggf. abgeschlossen?
- Wann wurde die Aufsichtsbehörde über die Informationssicherheitsvorfälle informiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Mai 2019
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20. August 2019
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