Grundgesetz konforme Bundestagswahl
Wieso gibt es keinen legitim Grundgesetz konform (Art. 38 GG) direkt gewählten Bundestag?
Die Rechtsbindung der Verwaltung hat über den Formfehler aufzuklären und den Wählerwillen zu respektieren, darf sich aber im Grunde keine Gehälter als "gewählte" Abgeordnete sondern nur (erschlichene) Aufopferungsentschädigung auszahlen.
Den Wähler über das Wahlrecht aufzuklären ist Parteienaufgabe, ggf. sind die Parteien, hinsichtlich zukünftiger Gefahr, verboten zu werden, weil sie Rechtsstaatlichkeit unterlaufen, zu warnen.
Anfrage erfolgt auch an die Bundeskanzlerin und wegen der gefährlichen politischen Außenwirkung im Besonderen an den Bundespräsidenten.
Selbstheilungskräfte des Systems sind anzuregen.
Das Deutsche Volk ist bereits laut GG unbeschränkt stimmberechtigt. Wenn das Volk den Bundestag wählt, ist der gewählt, nur weiß er halt nichts davon, weil die direkt Gewählten wegen der Auszählungsspielerei über das wahre Endergebnis im Unklaren gelassen werden.
Die Wahlen müssen also nur neu ausgezählt werden, denn der Wähler hat das System "6 aus 49" hingenommen und die Gewählten keine Beschwerde wegen Wahlungleichheit eingelegt.
Anfrage abgelehnt
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Datum27. Mai 2019
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29. Juni 2019
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