Grundgesetz konforme Bundestagswahl

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Wieso gibt es keinen legitim Grundgesetz konform (Art. 38 GG) direkt gewählten Bundestag?

Die Rechtsbindung der Verwaltung hat über den Formfehler aufzuklären und den Wählerwillen zu respektieren, darf sich aber im Grunde keine Gehälter als "gewählte" Abgeordnete sondern nur (erschlichene) Aufopferungsentschädigung auszahlen.

Den Wähler über das Wahlrecht aufzuklären ist Parteienaufgabe, ggf. sind die Parteien, hinsichtlich zukünftiger Gefahr, verboten zu werden, weil sie Rechtsstaatlichkeit unterlaufen, zu warnen.

Anfrage erfolgt auch an die Bundeskanzlerin und wegen der gefährlichen politischen Außenwirkung im Besonderen an den Bundespräsidenten.

Selbstheilungskräfte des Systems sind anzuregen.

Das Deutsche Volk ist bereits laut GG unbeschränkt stimmberechtigt. Wenn das Volk den Bundestag wählt, ist der gewählt, nur weiß er halt nichts davon, weil die direkt Gewählten wegen der Auszählungsspielerei über das wahre Endergebnis im Unklaren gelassen werden.

Die Wahlen müssen also nur neu ausgezählt werden, denn der Wähler hat das System "6 aus 49" hingenommen und die Gewählten keine Beschwerde wegen Wahlungleichheit eingelegt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Alexander Schröpfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso gibt …
An Bundespräsidialamt Details
Von
Alexander Schröpfer
Betreff
Grundgesetz konforme Bundestagswahl [#146748]
Datum
27. Mai 2019 20:12
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso gibt es keinen legitim Grundgesetz konform (Art. 38 GG) direkt gewählten Bundestag? Die Rechtsbindung der Verwaltung hat über den Formfehler aufzuklären und den Wählerwillen zu respektieren, darf sich aber im Grunde keine Gehälter als "gewählte" Abgeordnete sondern nur (erschlichene) Aufopferungsentschädigung auszahlen. Den Wähler über das Wahlrecht aufzuklären ist Parteienaufgabe, ggf. sind die Parteien, hinsichtlich zukünftiger Gefahr, verboten zu werden, weil sie Rechtsstaatlichkeit unterlaufen, zu warnen. Anfrage erfolgt auch an die Bundeskanzlerin und wegen der gefährlichen politischen Außenwirkung im Besonderen an den Bundespräsidenten. Selbstheilungskräfte des Systems sind anzuregen. Das Deutsche Volk ist bereits laut GG unbeschränkt stimmberechtigt. Wenn das Volk den Bundestag wählt, ist der gewählt, nur weiß er halt nichts davon, weil die direkt Gewählten wegen der Auszählungsspielerei über das wahre Endergebnis im Unklaren gelassen werden. Die Wahlen müssen also nur neu ausgezählt werden, denn der Wähler hat das System "6 aus 49" hingenommen und die Gewählten keine Beschwerde wegen Wahlungleichheit eingelegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer
Bundespräsidialamt
Sehr geehrter Herr Schröpfer, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit …
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
AW: Grundgesetz konforme Bundestagswahl [#146748]
Datum
6. Juni 2019 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schröpfer, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schröpfer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundgesetz konforme Bundestagswahl“ vom…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Alexander Schröpfer
Betreff
AW: Grundgesetz konforme Bundestagswahl [#146748]
Datum
4. Dezember 2019 15:09
An
Bundespräsidialamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundgesetz konforme Bundestagswahl“ vom 27.05.2019 (#146748) wurde von Ihnen nicht wirklich in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 159 Tage überschritten. Es ist keine Rechtsauskunft gefragt, denn der Artikel 38 GG ist eindeutig, sondern eine Rechtsauffassung. Der Realakt der Bundestagswahlen mag nicht rechtskonform (auch allein schon wegen der vom BVerfG mehrfach als verfassungwidrig erklärten Überhangmandate) sein, allerdings bleibt er ein Realakt, also eine vom Volk vorgenommene (schriftliche) [Neben-]Willenserklärung. Aus der Tatsache, dass kein Bundestag so gewählt werden kann, ist nicht zu schließen, dass das Volk die Gewählten nicht mit "politischer Arbeit" zwecks Willensbildung legal mit Mächten ausgestaltet. Allerdings kann man durchaus die Frage stellen, was gewählt wurde. Ein Bundestag im Sinne des GG sicherlich nicht. Freie gleiche und direkte/ unmittelbare Wahl, ist eben schon eine hohe Hürde in der Organisation. Erklären Sie mir sonst einfach wie ich hier im hohen Norden einen Menschen aus Bayern unmittelbar/ direkt wählen kann? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage oder leiten Sie es an den (Grund- und/oder Bundeswahl-)Gesetzgeber weiter. Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer Anfragenr: 146748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/146748

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Bundespräsidialamt
Sehr geehrter Herr Schröpfer, auf Ihre Anfrage vom 27. Mai 2019 haben Sie am 3. Juni 2019 per E-Mail an die Adres…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
AW: Grundgesetz konforme Bundestagswahl [#146748]
Datum
5. Dezember 2019 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
376,9 KB
Sehr geehrter Herr Schröpfer, auf Ihre Anfrage vom 27. Mai 2019 haben Sie am 3. Juni 2019 per E-Mail an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> eine Antwort erhalten, die ich in Kopie noch einmal beifüge. Auch bei Ihrer unten stehenden Anfrage vom 4. Dezember 2019 handelt es sich nicht um einen IFG-Antrag. Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage "an den (Grund- und/oder Bundeswahl-)Gesetzgeber" wird von hier aus nicht erfolgen. Ggf. können Sie sich direkt an den Petitionsausschuss des Bundestags wenden (https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html). Soweit Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, teilen Sie uns bitte eine zustellfähig Postanschrift (kein Postfach) mit. Mit freundlichen Grüßen