Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Beim Funkanlagenstandort (STOB 401666) sind sehr große Sicherheitsabstände angegeben:
- Der Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung beträgt je nach Funkanlage an diesem Standort bis zu 4.8 km
- Die Hauptstrahlrichtung ist jeweils angegeben als "variabel"

Daraus ergibt sich nach meinem Verständnis der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
( siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/BJNR336600002.html )
ein erforderlicher kontrollierbarer Bereich in Form einer Halbkugel mit 4.8 km Radius um die Antenne.

Meine Fragen:
1) Allgemeine Frage:
Durch welche Maßnahmen kann ein Betreiber einer Funkanlage einen derart großen kontrollierbaren Bereich in der Praxis sicherstellen ?
(Bauliche Maßnahmen sind insbesondere in der Vertikalen technisch sehr schwer zu realisieren.)

2) Spezielle Frage bezogen auf diesen Funkstandort:
Wie ist die Einhaltung des kontrollierbaren Bereichs an diesem Funkstandort konkret sichergestellt ?

Bitte nennen Sie mir ferner zu der Standortbescheiningung die technischen Parameter wie:
- Frequenz
- Modulationsart
- Strahlungsleistung
- Darstellung kontrollierbarer Bereich
- ggf. darstellung Ergänzungsbereich
sowie:
- Betreiber
- Adresse des Funkanlagenstandorts
- Zweck der Aussendung

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beim Funkanlagensta…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
26. Juni 2019 21:36
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim Funkanlagenstandort (STOB 401666) sind sehr große Sicherheitsabstände angegeben: - Der Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung beträgt je nach Funkanlage an diesem Standort bis zu 4.8 km - Die Hauptstrahlrichtung ist jeweils angegeben als "variabel" Daraus ergibt sich nach meinem Verständnis der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ( siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/BJNR336600002.html ) ein erforderlicher kontrollierbarer Bereich in Form einer Halbkugel mit 4.8 km Radius um die Antenne. Meine Fragen: 1) Allgemeine Frage: Durch welche Maßnahmen kann ein Betreiber einer Funkanlage einen derart großen kontrollierbaren Bereich in der Praxis sicherstellen ? (Bauliche Maßnahmen sind insbesondere in der Vertikalen technisch sehr schwer zu realisieren.) 2) Spezielle Frage bezogen auf diesen Funkstandort: Wie ist die Einhaltung des kontrollierbaren Bereichs an diesem Funkstandort konkret sichergestellt ? Bitte nennen Sie mir ferner zu der Standortbescheiningung die technischen Parameter wie: - Frequenz - Modulationsart - Strahlungsleistung - Darstellung kontrollierbarer Bereich - ggf. darstellung Ergänzungsbereich sowie: - Betreiber - Adresse des Funkanlagenstandorts - Zweck der Aussendung Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe eine Standortbesichtigung veranlasst. Sobald mir das Ergebnis vorliegt werd…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
29. Juli 2019 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe eine Standortbesichtigung veranlasst. Sobald mir das Ergebnis vorliegt werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Ihr [geschwärzt] hatte mir am 29.07.19 mitgeteilt: "Ich habe eine Standortbesichtigung v…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
28. September 2019 20:45
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ihr [geschwärzt] hatte mir am 29.07.19 mitgeteilt: "Ich habe eine Standortbesichtigung veranlasst. Sobald mir das Ergebnis vorliegt werde ich Sie informieren." Ist diese Standortbescheinigung mittlerweile erstellt ? Bitte senden Sie mir zum Funkanlagenstandort - die Standortbescheinigung - das Datenblatt der Funkanlage Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 152645 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Da…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
5. November 2019 13:09
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank“ vom 26.06.2019 (#152645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 99 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zur Historie: Ihr [geschwärzt] hatte mir am 29.07.19 mitgeteilt: "Ich habe eine Standortbesichtigung veranlasst. Sobald mir das Ergebnis vorliegt werde ich Sie informieren." Ist diese Standortbescheinigung mittlerweile erstellt ? Bitte senden Sie mir zum Funkanlagenstandort - die Standortbescheinigung - das Datenblatt der Funkanlage Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 152645 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider liegen zu dem Standort aktuell jedoch noch k…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
6. November 2019 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider liegen zu dem Standort aktuell jedoch noch keine abschließenden Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 29.06.19 hatte ich zum Funkanlagenstandort der STOB 401666 die Standortbescheinig…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
1. März 2020 10:18
An
Bundesnetzagentur
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in am 29.06.19 hatte ich zum Funkanlagenstandort der STOB 401666 die Standortbescheinigung und das Datenblatt der Funkanlage angefragt. Am 06.11.19 gaben Sie mir den Zwischenstand: "Leider liegen zu dem Standort aktuell jedoch noch keine abschließenden Informationen vor." Wie ist der aktuelle Stand ? Vielleicht könnten Sie auch kurz erläutern, warum noch keine abschließenden Informationen vorliegen, z.B.: - sehr umfangreiche technische Dokumentation - Abstimmung mit dem Betreiber der Funkanlage Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152645
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 29.06.19 hatte ich zum Funkanlagenstandort der STOB 401666 die Standortbescheinig…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
5. Mai 2020 13:04
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 29.06.19 hatte ich zum Funkanlagenstandort der STOB 401666 die Standortbescheinigung und das Datenblatt der Funkanlage angefragt. Am 06.11.19 gaben Sie mir den Zwischenstand: "Leider liegen zu dem Standort aktuell jedoch noch keine abschließenden Informationen vor." Wie ist der aktuelle Stand ? Vielleicht könnten Sie auch kurz erläutern, warum noch keine abschließenden Informationen vorliegen, z.B.: - sehr umfangreiche technische Dokumentation - Abstimmung mit dem Betreiber der Funkanlage Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152645 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
29. August 2020 13:13
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank“ vom 26.06.2019 (#152645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 397 Tage überschritten. Am 29.06.19 hatte ich zum Funkanlagenstandort der STOB 401666 die Standortbescheinigung und das Datenblatt der Funkanlage angefragt. Am 06.11.19 gaben Sie mir den Zwischenstand: "Leider liegen zu dem Standort aktuell jedoch noch keine abschließenden Informationen vor." Wie ist der aktuelle Stand ? Vielleicht könnten Sie auch kurz erläutern, warum noch keine abschließenden Informationen vorliegen, z.B.: - sehr umfangreiche technische Dokumentation - Abstimmung mit dem Betreiber der Funkanlage Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152645/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
25. Oktober 2020 14:32
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank“ vom 26.06.2019 (#152645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 397 Tage überschritten. Am 29.06.19 hatte ich zum Funkanlagenstandort der STOB 401666 die Standortbescheinigung und das Datenblatt der Funkanlage angefragt. Am 06.11.19 gaben Sie mir den Zwischenstand: "Leider liegen zu dem Standort aktuell jedoch noch keine abschließenden Informationen vor." Wie ist der aktuelle Stand ? Vielleicht könnten Sie auch kurz erläutern, warum noch keine abschließenden Informationen vorliegen, z.B.: - sehr umfangreiche technische Dokumentation - Abstimmung mit dem Betreiber der Funkanlage Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152645/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank“ [#152645] [#152645]
Datum
16. November 2020 22:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152645/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Am 06.11.2019 wurde mir mitgeteilt, dass bezüglich meiner Anfrage noch keine abschließenden Informationen vorlägen. Seitdem wurde auf mehrmalige Nachfragen von mir nicht mehr reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 152645.pdf Anfragenr: 152645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152645/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung durch den BfDI vom 17. November 2020 bei Ihrem IFG Antrag an die Bundesnetzagentur vom 2…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung durch den BfDI vom 17. November 2020 bei Ihrem IFG Antrag an die Bundesnetzagentur vom 26. Juni 2016 # 25-728/003 II#0175
Datum
2. Dezember 2020 15:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
569,0 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # # 25-728/003 II#0175 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bitte um Vermittlung durch den BfDI vom 17. November 2020 bei Ihrem IFG Antrag an die Bundesnetzagentur v…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung durch den BfDI vom 17. November 2020 bei Ihrem IFG Antrag an die Bundesnetzagentur vom 26. Juni 2016 # 25-728/003 II#0175 [#152645]
Datum
2. Dezember 2020 23:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage ( Gz. # # 25-728/003 II#0175) und Ihre Recherche. Dann werde ich weiter die Bundesnetzagentur regelmäßig an meine Anfrage erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152645/
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage war ein Informationsabgleich mit allen zu beteiligenden Stel…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
16. Februar 2021 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage war ein Informationsabgleich mit allen zu beteiligenden Stellen erforderlich. Die hierdurch entstandene Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Der Funkstandort mit der Bescheinigungsnummer 401666 befindet sich auf dem Gelände von Gaststreitkräften. Für diesen Funkanlagenstandort bestand eigentlich keine Standortbescheinigungspflicht. D.h. die StoB vom 21.12.2005 hat den Status einer freiwilligen Standortbescheinigung. In Bezug zu Ihrer Frage zum in der EMF-Datenbank angegebenen Sicherheitsabstand: Die angesprochene Standortbescheinigung wurde mit dem Hinweis versehen, dass sie nur für Elevationswinkel >= 3° gilt. Diese Angabe ist in der EMF-Datenbank leider aus technischen Gründen nicht darstellbar. Zwischenzeitlich ist die damalige beantragte Sende-Konfiguration nicht mehr aktuell. Eine neue freiwillige Standortbescheinigung für diesen Standort wird vom Betreiber der Funkanlagen jedoch nicht beantragt. Die Bundesnetzagentur wird den Standort daher aus der EMF-Datenbank entfernen. Mit Fragen zu Funkanlagen in Liegenschaften der Gaststreitkräfte können Sie sich an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) wenden. Website: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen?uri=ci%3Abw.iudbw.organisation.baiudbw Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre umfangreiche Recherche. Ich…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
16. Februar 2021 21:14
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre umfangreiche Recherche. Ich kann nachvollziehen, dass für diese Funkanlage auf dem Gebiet der U.S. Airbase Ramstein die Ausnahme aus der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMVF § 4 (3), also "öffentliche Sicherheit" / "Sicherheit des Staates" / "Gefahrenabwehr" / "Strafverfolgung", greift. Daher muss für diese Funkanlage keine Standortbescheinigung erstellt werden. Doch auch Anlagen, die unter diese Ausnahme fallen, müssen gemäß BEMFV §4 (3) die Grenzwerte gemäß BEMFV § 3 einhalten. Bitte stellen Sie die Unterlagen bereit, die das Einhalten der Grenzwerte gemäß BEMFV § 3 (also 26. BImSchV) belegen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152645/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in entsprechende Unterlagen liegen der Bundesnetzagentur nicht vor. Die Bundesnetzagentur ist …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
19. Februar 2021 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in entsprechende Unterlagen liegen der Bundesnetzagentur nicht vor. Die Bundesnetzagentur ist nur zuständig für Funkanlagen, die der Standortbescheinigungspflicht unterliegen. Dies ist für die betroffene Funkanlage nicht der Fall, weil das Funkanlagengesetz (FuAG), dessen § 32 die Ermächtigungsgrundlage für die BEMFV ist, nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a FuAG nicht auf diese anwendbar ist, denn die Funkanlage wird für Verteidigungszwecke genutzt. Weil die Bundesnetzagentur für solche Funkanlagen weder Standortbescheinigungen nach § 5 Abs. 1 BEMFV erteilt noch diese Anlagen nach § 13 BEMFV überprüft, hat sie für diese auch keine Unterlagen. Wie in meiner vorherigen Nachricht beschrieben, können Sie sich mit Fragen zu Funkanlagen in Liegenschaften der Gaststreitkräfte an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) wenden. D.h. die Zuständigkeit für diesen Standort auch zu Fragen bezüglich der Sicherstellung zur Einhaltung der gesetzlich geltenden Grenzwerte liegt nicht bei der Bundesnetzagentur, sondern beim BAIUDBw. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. An diesem Punkt hatte ich die BEMFV …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandort (STOB 401666) in der EMF-Datenbank [#152645]
Datum
20. Februar 2021 22:19
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. An diesem Punkt hatte ich die BEMFV wohl falsch verstanden. Bitte entschuldigen Sie dies. Wegen der Sicherstellung zur Einhaltung der gesetzlich geltenden Grenzwerte werde ich mich an das BAIUDBw wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/152645/