Guten Tag,
bevor wir in die eigentliche verfahrensrechtliche (=kostenpflichtige)
Prüfung des Akteneinsichtrechts einsteigen, informiere ich Sie grob über
die entstehenden Kosten sowie den nunmehr entstehenden Bearbeitungsaufwand.
1. Allgemeine Verwaltungsgebühr
Die Bearbeitung des Antrages - zunächst Zulässigkeitsprüfung, dann
Recherche - ist allgemeiner Verwaltungsaufwand und wird bei uns mit 81,60
€ / h abgerechnet.
Nach dem jetzigen Sachstand wird der Rechercheaufwand mehrere Stunden
betragen damit 200 € weit übersteigen.
Sollten wir zu einem negativen Ergebnis kommen, fällt demzufolge im Falle
eines förmlichen, rechtsmittelfähigen Bescheides eine dementsprechende
Bearbeitungsgebühr nach entstandenem Stundensatz (>5 Arbeitsstunden an) an.
2. Art der Akten Einsicht
Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich beim Baurechtsamt. Eine digitale
Übersendung ist mangels nur vorhandener Papierakten nicht möglich.
3. Planinformationen
Wir haben in unserem Archiv nur baugenehmigungspflichtige bauliche Anlagen,
daher ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen, ob Versorgungstunnel
überhaupt in den Baurechtsunterlagen beinhaltet sind, was erst anhand der
uns genannten Bauakten recherchiert werden müsste.
Verfahrensfrei (=nicht dokumentiert) sind u.a. Anlagen der Ver- und
Entsorgung, wie Leitungen aller Art (Strom, Gas, Wasser, Medien etc.) -
vglNr. 4 des Anhangs zu § 50 LBO.
Daher ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass die
Auskunft nicht aus unseren Bauakten entnehmbar ist.
4. Konkretisierte Gebäudebezeichnung erforderlich (--> Rechercheaufwand;
vgl. Ausführungen zu Nr. 1)
Zudem gibt es keine pauschalierte Bauakte "Universität Stuttgart", daher
sollten Sie die Gebäudeakten konkret benennen, in den ggf. bei
Einsichtsberechtigung dann nach den Leitungen gesucht werden könnte.
Zur Bestimmung - vgl. TIPP unten
5. Berechtigtes Einsichtsinteresse
Das berechtigte Interesse an der Akteneinsicht muss hinreichend dargelegt
werden, insbesondere muss der Antrag erkennen lassen, zu welchen
Informationen der Zugang gewünscht wird.
Mit freundlichen Grüßen