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Übernahme der Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht" durch das BfE

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie aus mehreren Quellen unabhängig gleichlautend zu erfahren ist, wurde die Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht" ursprünglich durch die BGE geplant, dann jedoch vom BfE übernommen.

Ich stelle den Antrag auf Zugang zu allen Unterlagen zu diesem Vorgang wie Schreiben, Protokolle von Sitzungen oder Gesprächen, Telefonnotizen etc. Dies umfasst auch die BfE-interne Kommunikation.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2019
  • Frist
    28. August 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wie aus mehreren Quellen unabhängig gleichlautend zu er…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übernahme der Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht" durch das BfE [#159940]
Datum
26. Juli 2019 08:31
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wie aus mehreren Quellen unabhängig gleichlautend zu erfahren ist, wurde die Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht" ursprünglich durch die BGE geplant, dann jedoch vom BfE übernommen. Ich stelle den Antrag auf Zugang zu allen Unterlagen zu diesem Vorgang wie Schreiben, Protokolle von Sitzungen oder Gesprächen, Telefonnotizen etc. Dies umfasst auch die BfE-interne Kommunikation. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. Juli 2019 beziehen Sie sich auf die Veranstaltungsreihe "En…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 26. Juli 2019 - Übernahme der Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht" durch das BfE [#159940]
Datum
23. August 2019 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. Juli 2019 beziehen Sie sich auf die Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht", die ursprünglich durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE mbH) geplant und anschließend vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) übernommen worden sei, und bitten das BfE insoweit um Zurverfügungstellung von Unterlagen zu diesem Vorgang wie Schreiben, Protokolle von Sitzungen oder Gesprächen, Telefonnotizen etc. inklusive BfE-interner Kommunikation. Wie Sie unterschiedlichen Informationen entnehmen können, haben sowohl BfE als auch BGE mbH Planungen für Informationsveranstaltungen zur Endlagersuche aufgenommen.  Das BfE hat Planungen diesbezüglich in seinem mit Stand April 2019 veröffentlichten Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase der Endlagersuche („Information, Dialog, Mitgestaltung“) dargestellt (S.17): * https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP6/BfE/DE/20190403_OEB_Konzept_ueberarbeitet.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Die BGE mbH plante ebenfalls ein Veranstaltungskonzept unter der Arbeitsüberschrift „Deutschlandtour“ oder „Hauptstadttour“. Hierzu verweise ich auf das  Ergebnisprotokoll der 28. NBG-Sitzung in Berlin vom 9. April 2019, Seite 4, oder auch auf den „Statusbericht Standortauswahl 4. Quartal 2018 BfE“ der BGE mbH vom 21. Dezember 2018, Seite 16, unter Ziffer 5.4.4 (Vollzug): * http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads_28.Sitzung_09.04.2019/Ergebnisprotokoll_28.Sitzung.pdf * https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP6/BfE/DE/20181221_Statusbericht_Standortauswahl_4.Quartal_2018_BfE.pdf Es entsprach und entspricht dem gemeinsamen Verständnis des BfE und der BGE mbH, Überschneidungen und Dopplungen bei Veranstaltungsformaten zu vermeiden. Für die geplanten Veranstaltungsformate, bei denen es im Wesentlichen um Verfahrensfragen der Endlagersuche geht, waren sich die Akteure einig, dass das BfE als Aufsichtsbehörde die Federführung übernimmt und dabei die BGE mbH und das NBG als wichtige Akteure mit Beiträgen hinzuzieht. Gemeinsames Ziel ist es, bei Veranstaltungen für Rollenklarheit der handelnden Akteure zu sorgen. Darüber hinaus liegen dem BfE keine herausgabepflichtigen Dokumente vor. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BfE unter: https://www.bfe.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit stelle ich den Antrag, mir eine Liste aller nicht herausgabepflichtigen Doku…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 26. Juli 2019 - Übernahme der Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht" durch das BfE [#159940]
Datum
23. August 2019 21:58
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit stelle ich den Antrag, mir eine Liste aller nicht herausgabepflichtigen Dokumente zum Abwürgen der von der BGE geplanten Aktivität mit ID BfE_In03 (BGE-Statusbericht an das BfE zum IV. Quartal 2018) zu übermitteln. In der Liste ist jeweils zu verzeichnen, aus welchem Grund nach IFG eine Herausgabe des Dokuments nicht erfolgen muss. Weiterhin beantrage ich eine Liste aller bisherigen Statusgespräche zwischen BfE und BGE auf Leitungs- und Arbeitsebene und die Übermittlung der entsprechenden Protokolle. Die bisher veröffentlichten sog. "Protokolle" sind lediglich zusammenfassende Notizen. Sollten einzelne Protokolle - selbst nach Schwärzung einzelner Stellen - nicht übermittelt werden, sind die Gründe nach IFG in der Liste aufzuführen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Abwesenheit Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin erst ab dem 29.8.2019 wieder für…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Abwesenheit
Datum
23. August 2019 21:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin erst ab dem 29.8.2019 wieder für Sie erreichbar. Ihre E-Mail wird zwischenzeitlich nicht gelesen und nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Herrn Carl Reimer (carl.reimer @ bfe.bund.de, Durchwahl: 030/18305-8183) oder an das Referatspostfach z2 @ bfe.bund.de. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zu dem Antwortschreiben des BfE vom 23.8.2019, mit …
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 26. Juli 2019 / 23. August 2019 - Übernahme der Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht" durch das BfE [#159940]
Datum
9. September 2019 18:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zu dem Antwortschreiben des BfE vom 23.8.2019, mit der Sie um Übermittlung einer "Liste aller nicht herausgabepflichtigen Dokumente zum Abwürgen der von der BGE geplanten Aktivität mit ID BfE_In03 (BGE-Statusbericht an das BfE zum IV. Quartal 2018)" bitten zuzüglich Benennung von Gründen, warum nach IFG eine Herausgabe der Dokumente nicht habe erfolgen müssen. Zudem stellen Sie einen neuen Antrag auf Zurverfügungstellung einer Liste aller bisherigen Statusgespräche zwischen BfE und BGE mbh auf Leitungs- und Arbeitsebene und die Übermittlung der entsprechenden Protokolle. Zu Ihrer ersten Frage teile ich Ihnen mit, dass zu einem "Abwürgen der von der BGE geplanten Aktivität" - womit Sie nach unserer weitreichend ausgelegten Vermutung die zwischenzeitlich von der BGE mbh geplante "Veranstaltungsreihe „Betrifft Standortsuche“ Deutschlandtour" meinen und unzutreffend eine Verhinderung derselben durch BfE zu unterstellen scheinen - dem BfE keine Dokumente vorliegen. Zu Ihrer zweiten Frage übersende ich Ihnen nachfolgende Auflistung, aus der sich die bisherigen Statusgespräche zwischen BfE und BGE mbh auf Leitungs- und Arbeitsebene ergeben. Die entsprechenden Protokolle finden Sie an den dort genannten Standorten auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG kostenfrei zugänglich durch das BfE veröffentlicht. Sollten Sie Problemen beim Herunterladen oder Lesen der Protokolle über die Informationsplattform nach § 6 StandAG begegnen, können Sie sich gerne an mich wenden. Standortauswahlverfahren - Liste aller bisherigen Statusgespräche zwischen BfE und BGE auf Leitungs- und Arbeitsebene einschließlich der Protokolle des Vorgangs, Stand 08/2019: - Aufsichtliches Statusgespräch zwischen BfE und BGE mbH am 13.12.2017 (Ergebnisprotokoll veröffentlicht durch das BfE im Internet auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG: https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP...) - 2. Aufsichtliches Statusgespräch zwischen BfE und BGE mbH am 21.03.2018 (Vermerk veröffentlicht durch das BfE im Internet auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG: https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP...) - 3. Aufsichtliches Statusgespräch zwischen BfE und BGE mbH am 21.01.2019 (Ergebnisprotokoll veröffentlicht durch das BfE im Internet auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG: https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP...) - Fachgespräch zwischen BGE mbH und BfE am 14.03.2019 (Ergebnisprotokoll veröffentlicht durch das BfE im Internet auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG: https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP...) - 4. Aufsichtliches Statusgespräch zwischen BfE und BGE mbH am 06.05.2019 (Ergebnisprotokoll veröffentlicht durch das BfE im Internet auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG: https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP...) Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BfE unter: https://www.bfe.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zumindest das Papier zum 2. Aufsichtlichen Statusgespräch stellt kein Protokoll dar.…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 26. Juli 2019 / 23. August 2019 - Übernahme der Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht" durch das BfE [#159940]
Datum
9. September 2019 21:23
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zumindest das Papier zum 2. Aufsichtlichen Statusgespräch stellt kein Protokoll dar. Ich stelle den Antrag auf Nachlieferung. Die Protokolle sind wenig strukturiert. Deshalb stelle ich den Antrag auf Zusendung aller vor den Sitzungen erstellten Tagesordnungen zu den Statusgespräche nebst Vermerken über Änderungen am Beginn der entsprechenden Sitzung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 09.09.2019 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheits…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 09. September 2019 - Übernahme der Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht" durch das BfE
Datum
8. Oktober 2019 17:19
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 09.09.2019 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) um - Zusendung eines Protokolls zum 2. Aufsichtlichen Statusgespräch sowie um - Zusendung aller vor den Sitzungen erstellten Tagesordnungen zu den Statusgesprächen - nebst Vermerken über Änderungen am Beginn der entsprechenden Sitzung. Über den Ihnen bereits verfügbaren Vermerk zum 2. Aufsichtlichen Statusgespräch zwischen BfE und BGE mbH vom 21.03.2018 hinaus wurde zu dem 2. Aufsichtlichen Statusgespräch kein weiteres Protokoll angefertigt. Die erbetenen Tagesordnungen zu den Statusgesprächen werden Ihnen anbei (Anlage 1 bis 5) zur Verfügung gestellt. Vermerke über Änderungen zu den Tagesordnungen wurden nicht erstellt. _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, 11513 Berlin erhoben werden. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BfE unter: https://www.bfe.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen