Disziplinarverfahren gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018

- eine Auflistung aller Disziplinarverfahren, einschließlich Benennung des gerügten Verhaltens bzw. Grundes und der getroffenen disziplinarischen Maßnahmen, gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistung a…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Disziplinarverfahren gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018 [#162011]
Datum
31. Juli 2019 11:41
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung aller Disziplinarverfahren, einschließlich Benennung des gerügten Verhaltens bzw. Grundes und der getroffenen disziplinarischen Maßnahmen, gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-51 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antra…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Disziplinarverfahren gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018 [#162011]
Datum
1. August 2019 10:31
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-51 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 31. Juli 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-51 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte noch um Mitteilung einer zustellfähigen…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Disziplinarverfahren gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018 [#162011]
Datum
1. August 2019 10:35
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-51 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte noch um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer E-Mail vom 01.08.2019, teile ich Ihnen gerne meine Anschrift mit. M…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag Disziplinarverfahren gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018 [#162011]
Datum
1. August 2019 14:30
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer E-Mail vom 01.08.2019, teile ich Ihnen gerne meine Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
Ihre Anfrage vom 31. Juli 2019 per E-Mail
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 31. Juli 2019 per E-Mail
Datum
6. August 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal herzlichen Dank für die Übersendung der Jahresstatistiken. Ich würd…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag Disziplinarverfahren gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018 [#162011]
Datum
9. August 2019 20:27
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal herzlichen Dank für die Übersendung der Jahresstatistiken. Ich würde Sie bitten, mir noch eine Auflistung der einzelnen Dienstverfehlungen (Art der Dienstverfehlung) zu übersenden, da leider nicht erläutert ist, welche Nummer, welches Dienstvergehen darstellt. Vielen Dank für Ihre Mühe ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-51 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: IFG-Antrag Disziplinarverfahren gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018 [#162011]
Datum
16. August 2019 12:14
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-51 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Juli 2019 wurde antragsgemäß beantwortet. Hier vorhandene Unterlagen wurden Ihnen bereits zur Verfügung gestellt. § 1 Absatz 1 IFG gewährt jedermann nach Maßgabe des Gesetzes einen Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch auf Informationszugang des IFG richtet sich auf bereits vorhandene Unterlagen. Es besteht keine Verpflichtung, nicht vorhandene Information zu beschaffen oder Unterlagen zu erstellen. Ebenso wenig müssen Informationen nach den Wünschen des Antragstellers aufbereitet (z. B. mit Seitenzahlen versehen) oder erläutert werden. Insofern kann ich Ihrer Bitte bedauerlicher Weise nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Disziplinarverfahren gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018“ [#162011] [#162011]
Datum
16. August 2019 14:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/162011 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Ich habe auf meine Anfrage vom 31.07.2019, die Jahresstatistiken der Disziplinarverfahren von 2017 und 2018 erhalten. Leider ist es für mich nicht möglich, die entsprechenden Nummern (Art der Dienstverfehlung) einem bestimmten Vergehen zuzuordnen. Daraufhin habe ich das Bundespolizeipräsidium gebeten, mir noch eine Auflistung zu übersenden, welche Nummer welches Dienstvergehen darstellt. Mit E-Mail vom 16.08.2019, teilte man mir mit, dass sinngemäß eine solche Auflistung nicht existiert. Das ist mir unklar, da bei der Erstellung der Jahresstatistik sehr wohl bekannt gewesen sein muss, welche Nummer zu welchem Dienstvergehen gehört, ansonsten wäre eine korrekte Erstellung nicht möglich. Des Weiteren handelt es sich, nach meiner Auffassung, nicht um eine Aufarbeitung oder Erläuterung einer vorhanden Information. Vielmehr handelt es sich um eine gänzlich neue Information bzw. einen notwendigen Zusatz zu einer bereits bestehenden Information. Ich bitte Sie daher, um Ihre Untersützung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 162011.pdf - 2019-08-06_1-schreiben-bundespolizeiprasidium.pdf Anfragenr: 162011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-51 Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu meiner E-Mail vom 16. August 2019 und n…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: IFG-Antrag Disziplinarverfahren gegen Bundespolizisten im Jahr 2017 bzw. 2018 [#162011]
Datum
7. Oktober 2019 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
163,6 KB
71 - 10 00 11 - 0003 - 19-51 Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu meiner E-Mail vom 16. August 2019 und nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage übersende ich Ihnen antragsgemäß die entsprechenden Kennzahlen zur Erläuterung der Disziplinarstatistik. Mit freundlichen Grüßen