Quellcode des Government Site Builder

Den Quellcode des Government Site Builder in der Version vom 05.06.2019 (10.0.1.1). Ausschlussgründe liegen meines Wissens nach nicht vor, da Version 10 nicht mehr auf einem proprietären Kern basiert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. August 2019
  • Frist
    5. November 2019
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Quellcode des G…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quellcode des Government Site Builder [#165498]
Datum
29. August 2019 16:39
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Quellcode des Government Site Builder in der Version vom 05.06.2019 (10.0.1.1). Ausschlussgründe liegen meines Wissens nach nicht vor, da Version 10 nicht mehr auf einem proprietären Kern basiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Leider …
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: Quellcode des Government Site Builder [#165498]
Datum
12. September 2019 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Leider kann das ITZBund Ihrer Bitte der Zusendung des Quellcodes des Government Site Builder aus folgenden Gründen nicht nachkommen: Bei dem Quellcode handelt es sich um keine amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnung i.S.d. IFG. Es handelt sich auch nicht um inhaltliche Informationen zur Tätigkeit der Behörde, sondern um Einzelheiten der computertechnischen Aufbereitung und Bearbeitung relevanter Informationen. Bitte vergleichen sie hierzu das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt, welches sich in diesem Jahr mit einem ähnlichen Sachverhalt beschäftigte (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 08. Mai 2019 - 3 K 1708/17.DA -, juris). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich sehe nicht ganz, inwiefern das genannte Urteil relevant für meine Anfrage ist. S…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Quellcode des Government Site Builder [#165498]
Datum
13. September 2019 02:47
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich sehe nicht ganz, inwiefern das genannte Urteil relevant für meine Anfrage ist. So geht es meines Wissens nach in dem Urteil nicht um die Frage, ob Quellcode eine amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnung i.S.d. IFG ist. Zwar findet das Gericht es in Nr. 36 fraglich, ob es sich überhaupt um amtliche Informationen i.S.d IFG handelt, allerdings scheint diese Aussage nicht wirklich relevant für den Ausgang der Klage, da die Informationsgewährung gemäß § 3Nr. 6, § 6 Satz 1 IFG abgelehnt wird und nicht, weil es sich nicht um eine amtliche Information i.S.d IFG handelt. So sehen u.a. das BMZ (https://fragdenstaat.de/anfrage/quellcode-software-wahlkreisauswertung/177014/anhang/Bescheid_Semsrott_Quellcode_geschwaerzt.pdf), das UBA (https://fragdenstaat.de/anfrage/quellcode-von-popd-dioxin-datenbank/405893/anhang/Ablehnungsbescheid_geschwaerzt.pdf) und die bpb (https://fragdenstaat.de/anfrage/quellcode-wah-o-mat-2019/373150/anhang/05AW_final_geschwaerzt.pdf) Quellcode als Information i.S.d IFG. Ich würde mich freuen, wenn Sie ihre Rechtsauffassung erneut prüfen könnten. Ich bitte Sie mir bis zum 20.09.2019 eine Mitteilung zukommen zu lassen, ob Sie an ihrer Rechtsauffassung festhalten, damit ich im Zweifel den BfDI konsultieren kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Nachfrage bzgl. des Government Site Builder (GSB). …
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: Quellcode des Government Site Builder [#165498]
Datum
19. September 2019 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Nachfrage bzgl. des Government Site Builder (GSB). Sie beziehen sich bei Ihrer Nachfrage auf die Tz. Nr. 36 der Urteilsbegründung des VG Darmstadt, wohingegen das ITZBund in der Tz. Nr. 40 als einschlägig betrachtet. Ungeachtet dessen haben wir die lizenz- und nutzungsrechtlichen Voraussetzungen des GSB im Hinblick auf Ihre Anfrage nochmal geprüft, sodass ich Folgendes berichten kann: Der GSB besteht aus verschiedenen OS Komponenten (u.a. Liferay, Camunda, SolR, JackRabbit) sowie Eigenentwicklungen im Auftrag des Bundes. Eine OpenSource-Stellung des Gesamtsoftware-Paketes GSB wird weiterhin nicht angestrebt. Somit ist es uns nach wie vor nicht möglich, Ihnen den Quellcode des GSB zur Verfügung zu stellen. Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auch Tz. Nr. 40 der Urteilsbegründung des VG Darmstadt lässt sich so (m.E.) nicht au…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Quellcode des Government Site Builder [#165498]
Datum
20. September 2019 00:03
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auch Tz. Nr. 40 der Urteilsbegründung des VG Darmstadt lässt sich so (m.E.) nicht auf diesen Fall übertragen. So ist die Entwicklung und Pflege des GSB sicherlich ein Zweck des ITZBund. Damit dient der Quellcode einem amtlichen Zweck. "Es handelt sich auch nicht um inhaltliche Informationen zur Tätigkeit der Behörde, sondern um Einzelheiten der computertechnischen Aufbereitung und Bearbeitung relevanter Informationen. " (Ihre Mail vom 12. September) Eine Teiltätigkeit ihrer Behörde ist wie schon gesagt die Entwicklung des GSB und deswegen stellt der Quellcode auch eine inhaltliche Information zur Tätigkeit ihrer Behörde dar. Auch handelt es sich m.E. nicht um Einzelheiten der computertechnischen Aufbereitung und Bearbeitung relevanter Informationen. Dies wäre m.E. in diesem Fall z.B. die verwendete IDE zur Entwicklung des Quellcodes. Ich werde nun den BfDI um seine Rechtsauffassung zur der Sache bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Quellcode des Government Site Builder“ [#165498] [#165498]
Datum
20. September 2019 00:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/165498 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Urteil des VG Darmstadt sich nicht so auf den konkreten Fall übertragen lässt und Quellcode m.E. sehr wohl eine amtliche Information i.S.d. IFG ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 165498.pdf Anfragenr: 165498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-729/002 II#0232 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Quellcode des Government Site Builder« [#165498] # 25-729/002 II#0232
Datum
27. September 2019 13:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
471,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-729/002 II#0232 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei ITZ-Bund # 25-729/002 …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei ITZ-Bund # 25-729/002 II#0232
Datum
17. Dezember 2019 16:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
445,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-729/002 II#0232 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei ITZ-Bund # 25-729/…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei ITZ-Bund # 25-729/002 II#0232 [#165498]
Datum
12. November 2020 00:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage um Vermittlung wurde am 17. Dezember 2019 von ihnen folgendermaßen beantwortet: "Sobald mir eine abschließende Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen möglich ist, komme ich unaufgefordert wieder auf Sie zurück" Mir ist bekannt, dass das BfDI vermutlich nicht die personelle Ausstattung besitzt, die es verdient. Dennoch halte ich eine Bearbeitungszeit von bald über einem Jahr für nicht akzeptabel. Ich denke, dass es sich hier um ein Versehen handelt und möchte Sie um eine abschließende Bewertung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165498/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. November 2020 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
565,6 KB
signature.asc
1,2 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Informationstechnikzentrum Bund
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie mein Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: Quellcode des Government Site Builder [#165498]
Datum
26. Mai 2021 16:03
Status
geschwärzt
960,5 KB
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie mein Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen