Aktualisierung der Modelle zur Schätzung und Berechnung der Stickoxidbelastung in Hamburg
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Entdeckung der, von VW und anderen Herstellern, manipulierten Dieselmotoren, haben die Umweltbehörden einiger Bundesländer ihre Modelle zur Schätzung der Stickstoffoxidbelastung überarbeitet und angepasst. So wurde z.B. für Berlin festgestellt, dass die bislang genutzten Modelle die Anzahl der von Stickoxid Betroffenen massiv, um ca. 50%, unterschätzen (s. z. B. http://www.bz-berlin.de/berlin/in-berlin-herrscht-mal-wieder-viel-zu-dicke-luft). Infolgedessen haben diese Länder ihre Kennzahlen korrigiert und planen teilweise umfassende Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Können Sie mir vor diesem Hintergrund bitte mitteilen, ob auch Ihre Modelle entsprechend anpasst wurden um ein akkurates und den neuesten Entwicklungen Rechnung tragendes Bild der gesundheitsgefährdenden Stickoxidbelastung in Hamburg zu erhalten.
Falls ja, können Sie mir diese aktualisierten Zahlen zur Anzahl der Stickoxidbetroffenen (über 40 Mikrogramm pro m3) bitte übermitteln.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum11. Mai 2016
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14. Juni 2016
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