Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Derzeit wird an der Verlängerung der sog. "Lärmschutzwand" im Bereich der B 407 (zwischen Feuerwache und Autohaus Werner) gebaut.
Teilen Sie mir bitte mit, was die Lärmschutzwand an der B 407 gekostet hat.
Teilen Sie mir bitte mit, was der jetzt begonnene neue Abschnitt kosten soll.
Teilen Sie mir bitte mit, welche Werte in Bezug auf Schalldämmung und Schallabsorption für diese Art von "Lärmschutzwand" erreicht werden.
Wurden Alternativen, zum Beispiel Lärmschutzkörbe, geprüft?
Wie hoch ist die Schalldämmung an den Holzbalken zu werten, die nicht plan auf dem jeweils unteren Balken aufliegen? Ist hier der Schallschutz überhaupt noch gegeben?
Danke für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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