TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Unna GmbH

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC)

211 Stadtwerke Unna GmbH

Frage 1):
Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Wenn ja, von welcher Dienststelle ?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?
Ist dies die Digitalfunk - Autorisierte Stelle NRW ?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Unna GmbH [#168559]
Datum
14. Oktober 2019 14:45
An
Kommunalverwaltung Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC) 211 Stadtwerke Unna GmbH Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Digitalfunk - Autorisierte Stelle NRW ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Unna
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.10.2019 habe ich zuständigkeitshalber an die Stadtwerke Unna Gmb…
Von
Kommunalverwaltung Unna
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Stadtwerke Unna GmbH [#168559]
Datum
14. Oktober 2019 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.10.2019 habe ich zuständigkeitshalber an die Stadtwerke Unna GmbH weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Informationen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtwerke Unna GmbH (www.sw-unna.de). Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Unna
Tertra Funkanlage Stadtwerke Unna GmbH Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen die gestellten Fra…
Von
Kommunalverwaltung Unna
Betreff
Tertra Funkanlage Stadtwerke Unna GmbH
Datum
6. November 2019 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen die gestellten Fragen zur Tetra Funkanlage der Stadtwerke Unna. Ich werde Ihre Fragen aus der E-mail einfach kopieren und entsprechend jeweils mit einer Antwort versehen. 211 Stadtwerke Unna GmbH Frage 1): Wird das oben genannte TETRA-Netz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Ja, das TETRA-Netz wird von unserem Hause im o.g. Umfang verwaltet. Die Abteilung I u K (Information und Telekommunikation) ist die Dienststelle für diese Aufgaben. Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Ist dies die Digitalfunk - Autorisierte Stelle NRW ? s.o Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netz (ungefähre Größenordnung) ? Es gibt 2 Nutzergruppen mit insgesamt 110 eingerichteten mobilen Endgeräten. Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Nutzergruppe 1 sind die Stadtwerke Unna selber, Nutzergruppe 2 ist die Stadt Unna ( Ordnungsamt). Frage 5): Können deutsche Behörden im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Nein, es ist zwar theoretisch möglich, aber wird nicht praktiziert, da das TETRA System als unser Betriebsfunk und für unsere eigenen Anwendungen angeschafft wurde. Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Ein Bedarfsfall wäre natürlich die Aufrechterhaltung der mobilen Kommunikation, wenn z.B. das Handynetz gestört oder durch einen Stromausfall nicht mehr zur Verfügung steht. Im "Katastrophenfall" ,wenn die Telefonnetze überlastet sind, bleibt die sichere Kommunikation über das TETRA Netz. Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Unser TETRA- Netz ist nur im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Unna verfügbar. (https://www.sw-unna.de/ihre-stadtwerke/ueber-uns/versorgungsgebiet/) Stadtwerke Unna GmbH Sitz der Gesellschaft: Unna Eingetragen beim AG Hamm HRB 3348 Geschäftsführer: Jürgen Schäpermeier Aufsichtsratsvorsitzender: Bürgermeister Werner Kolter

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AW: Tetra Funkanlage Stadtwerke Unna GmbH [#168559] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die sehr ausführ…
An Kommunalverwaltung Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tetra Funkanlage Stadtwerke Unna GmbH [#168559]
Datum
7. November 2019 13:08
An
Kommunalverwaltung Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten zu meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168559