Informationen zur Zunahme von rechtsextremen Straftaten

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

Aus Presseberichten der Neu-Ulmer Zeitung und der schwäbischen Zeitung ist zu entnehmen, dass rechtsextreme Straftaten um 25% gestiegen sind zwischen 2017 und 2018.

Könnten sie mir die genauen Daten, welche Straftaten wie oft vorgefallen sind, zukommen lassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    28. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus Pressebericht…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zur Zunahme von rechtsextremen Straftaten [#169450]
Datum
29. Oktober 2019 12:38
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus Presseberichten der Neu-Ulmer Zeitung und der schwäbischen Zeitung ist zu entnehmen, dass rechtsextreme Straftaten um 25% gestiegen sind zwischen 2017 und 2018. Könnten sie mir die genauen Daten, welche Straftaten wie oft vorgefallen sind, zukommen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Ulm
RuD-0221/19/4 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage ist am 29.10.2019 beim Polizeipräsidium Ulm eingeg…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | Informationen zur Zunahme von rechtsextremen Straftaten
Datum
5. November 2019 16:01
Status
Warte auf Antwort
RuD-0221/19/4 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage ist am 29.10.2019 beim Polizeipräsidium Ulm eingegangen. Wir prüfen derzeit den zu Grunde liegenden Sachverhalt und kommen unaufgefordert wieder auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | nformationen zur Zunahme von rechtsextremen Straftaten Sehr geehr…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | nformationen zur Zunahme von rechtsextremen Straftaten
Datum
21. November 2019 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 29.10.2019 haben Sie unter Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Informationen bezüglich der Zunahme von rechtsextremen Straftaten beantragt: „Aus Presseberichten der Neu-Ulmer Zeitung und der Schwäbischen Zeitung ist zu entnehmen, dass rechtsextreme Straftaten um 25 % gestiegen sind zwischen 2017 und 2018. Könnten Sie mir die genauen Daten, welche Straftaten wie oft vorgefallen sind, zukommen lassen?“ Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2. Gebühren werden keine erhoben. Begründung: Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, die angefragten Informationen unterliegen gemäß §‘2 LIFG nicht dem Anspruch, das Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die in § 4 LIFG genannten öffentlichen Belange und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund nach § 9 LIFG vor. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt. Wie aus den Presseberichten der Neu-Ulmer Zeitung und der Schwäbischen Zeitung zu entnehmen war, war im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm im Vergleichszeitraum 2017 / 2018 eine Zunahme der rechtsmotivierten Straftaten um 25 % zu verzeichnen. Die Straftaten lassen sich auf folgende Delikte aufschlüsseln: Delikte [1] 2017 2018 Veränderung Propagandadelikte gem. §§ 86, 86a StGB[2] 52 74 +42,3 % Straftaten gem. §§ 130, 131 StGB[3] 15 33 +120 % Straftaten gem. §§ 185 ff StGB[4] 4 2 -50,0 % Straftaten gem. §§ 303 ff StGB[5] 23 5 -78,3 % Gewalttaten gem. §§ 211, 223 ff StGB[6] 0 2 - Straftaten nach dem VersG 0 1 - [1] Mehrfachnennungen sind möglich 2 §§ 86, 86a StGB = Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen / Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 3 §§ 130, 131 StGB = Volksverhetzung / Gewaltdarstellung 4 §§ 185 ff StGB = Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung etc. 5 §§ 303 ff StGB = Sachbeschädigungsdelikte 6 §§ 211, 223 StGB = Mord/Totschlag, Körperverletzungsdelikte Die im Vergleich zur landesweiten Entwicklung überproportionale Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Politisch Motivierte Kriminalität – rechts ist in erster Linie auf das Anzeigeverhalten der Bevölkerung insbesondere bei sogenannten Hasspostings, sowie auf intensive Aufklärungs- und Ermittlungstätigkeit der Polizei (Dunkelfeldaufhellung) zurückzuführen. Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | nformationen zur Zunahme von rechtsextremen Straftaten [#1694…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | nformationen zur Zunahme von rechtsextremen Straftaten [#169450]
Datum
2. Dezember 2019 15:36
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort. Eine Nachfrage ergibt sich aus den von Ihnen genannten Zahlen. Könnten sie die Gewalttaten gem. §§ 211, 223 ff StGB[6] genauer differenzieren? Ob nun Mord/Totschlag oder Körperverletzungsdelikte vorliegen ist ja ein nicht unerheblicher Unterschied. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169450

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | nformationen zur Zunahme von rechtsextremen Straftaten [#169450] …
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | nformationen zur Zunahme von rechtsextremen Straftaten [#169450]
Datum
5. Dezember 2019 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen folgende Informationen mit: Bei den aufgeführten Fällen handelt es sich um versuchten Mord in Tateinheit mit versuchten schweren Brandstiftungen mit fremdenfeindlichem Hintergrund am 12.09.2018 und 18.09.2018 in Geislingen und Bad Überkingen. Mit freundlichen Grüßen