WLAN der Fachhochschule Kiel

Anfrage an: Fachhochschule Kiel

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Das WLAN-System der Fachhochschule Kiel verwendet kein Rogue Accesspoint Containment, sodass keine Deauth/Deassociationspaketen versandt werden und somit keine gezielte technische Störung durchgeführt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2019
  • Frist
    4. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind …
An Fachhochschule Kiel Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Fachhochschule Kiel [#169812]
Datum
4. November 2019 21:15
An
Fachhochschule Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker
Peggy Ecker
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Fachhochschule Kiel“ vom 04.11.…
An Fachhochschule Kiel Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
AW: WLAN der Fachhochschule Kiel [#169812]
Datum
6. Dezember 2019 00:03
An
Fachhochschule Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Fachhochschule Kiel“ vom 04.11.2019 (#169812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anfragenr: 169812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169812 Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>

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Fachhochschule Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen sie die verspätete Antwort. Zu Ihrer Frage nehmen wir wie fol…
Von
Fachhochschule Kiel
Betreff
AW: WLAN der Fachhochschule Kiel [#169812]
Datum
6. Dezember 2019 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen sie die verspätete Antwort. Zu Ihrer Frage nehmen wir wie folgt Stellung: Das WLAN-System der Fachhochschule Kiel verwendet kein Rogue Accesspoint Containment, sodass keine Deauth/Deassociationspaketen versandt werden und somit keine gezielte technische Störung durchgeführt wird. Die Verwendung dieser Technik ist auch in Zukunft nicht vorgesehen. Der Grund hierfür liegt in rechtlichen Bedenken gegenüber Dritter. Mit freundlichen Grüßen