Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft

Die vollständige Dokumentation der Vorprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 I, III-VI, X DSGVO sowie die vollständige Dokumentation der dann ggf. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO für die bei Ihnen verwendeten Betriebssysteme und Office-Anwendungen. Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Vorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung die maßgebliche technische Spezifikation der betroffenen Verarbeitung (z.B. Bezeichnung des Betriebssystems nach Vorgaben des Herstellers mit dem jeweiligen Release-Stand / Builds). Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzung die konkreten Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und weiteren von der Verarbeitung betroffenen Personen ergriffen werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständige Do…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
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Betreff
Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171287]
Datum
30. November 2019 20:19
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständige Dokumentation der Vorprüfung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 I, III-VI, X DSGVO sowie die vollständige Dokumentation der dann ggf. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO für die bei Ihnen verwendeten Betriebssysteme und Office-Anwendungen. Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Vorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung die maßgebliche technische Spezifikation der betroffenen Verarbeitung (z.B. Bezeichnung des Betriebssystems nach Vorgaben des Herstellers mit dem jeweiligen Release-Stand / Builds). Bitte bezeichnen Sie auch je durchgeführter Datenschutz-Folgenabschätzung die konkreten Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und weiteren von der Verarbeitung betroffenen Personen ergriffen werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171287 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG / Art. 35 I, III-VI, X DSGVO …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171287] IFG 854
Datum
2. Dezember 2019 10:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG / Art. 35 I, III-VI, X DSGVO vom 30.11.2019, welche unter dem Aktenzeichen IFG 854 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der 4 Wochenfrist zu beantworten, sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 30.11.2019, welche unter …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171287]
Datum
4. Dezember 2019 12:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 30.11.2019, welche unter dem Aktenzeichen IFG 854 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der 4 Wochenfrist zu beantworten, sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vor. Gemäß §14, Abs. 3, Satz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind anonyme Anfragen grundsätzlich nicht zu beantworten. Ich bitte daher um vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie um Angabe Ihrer korrekten Postanschrift Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze.. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabsch…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171287]
Datum
6. Januar 2020 21:44
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft“ vom 30.11.2019 (#171287) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171287

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits mit E-Mail vom 04.12.2019 wurde Ihnen mitgeteilt, dass anonyme Anfragen gemä…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Schwellenwertprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung beim Einsatz von Microsoft [#171287]
Datum
7. Januar 2020 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits mit E-Mail vom 04.12.2019 wurde Ihnen mitgeteilt, dass anonyme Anfragen gemäß § 14 Abs. 3 S. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien grundsätzlich nicht zu beantworten sind. Ich bitte daher um vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie um Angabe Ihrer korrekten Postanschrift. Bis dahin wird Ihr Antrag diesseits nicht weiterverfolgt. Mit freundlichen Grüßen