Meldepflichtige Geschenke in Schwerte

Informationen sowie eine Auflistung zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Angehörige des Rates der Stadt Schwerte sowie Mitarbeiter der Kommunalverwaltung Schwerte in 2019 mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 10 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Schwerte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldepflichtige Geschenke in Schwerte [#173518]
Datum
7. Januar 2020 01:51
An
Kommunalverwaltung Schwerte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen sowie eine Auflistung zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Angehörige des Rates der Stadt Schwerte sowie Mitarbeiter der Kommunalverwaltung Schwerte in 2019 mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173518 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Schwerte
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz für das Land NRW (IFG…
Von
Kommunalverwaltung Schwerte
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz für das Land NRW (IFG NRW) vom 07.01.2020
Datum
15. Januar 2020 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das angehängte Dokument. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Meldepflichtige Geschenke in Schwerte“ [#173518] [#173518]
Datum
15. Januar 2020 20:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/173518 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich als Antragsteller zwar nur beschränkt geschäftsfähig bin, meine gesetzlichen Vertreter der Anfrage aber 1. zugestimmt haben und 2. laut § 4 IFG NRW jede natürliche Person ein Informationsrecht hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 173518.pdf - 2020-01-15_1-doc06186420200115082752.pdf Anfragenr: 173518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173518
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag auf Informationszugang vom 7.1.2020 Sehr [geschwärzt], unten finden Sie meine Email an die Stadt Schwe…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 7.1.2020
Datum
24. Januar 2020 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], unten finden Sie meine Email an die Stadt Schwerte, mit der ich Ihrer Vermittlungsbitte nachgekommen bin und die zugleich Ihre Frage hinsichtlich der Antragsbefugnis Minderjähriger beantworten sollte. Sobald ich eine Antwort der Stadt erhalten habe, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt]' <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr geehrter [geschwärzt], Herr Pohland hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Bescheid vom 15.1.2020, welcher mir in Kopie vorliegt, haben Sie seinen Antrag abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig mangels Handlungsfähigkeit nach § 12 VwVfG. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat "jede natürliche Person" grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Eine Limitierung der Anspruchsberechtigung auf Volljährige lässt sich dem eindeutigen Wortlaut nicht entnehmen (so Franßen/Seidel, IFG NRW Kommentar, § 4 Rn. 389). Auf die verfahrensrechtliche Handlungsfähigkeit, also Geschäftsfähigkeit, kommt es in diesem Rahmen nicht an (vgl. Schoch, IFG Kommentar, 2. Aufl., § 1 Rn. 57). Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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Klage
An Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
12. Februar 2020
An
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Status
61,6 KB

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