Infostände Europawahl/Kommunalwahl 2019

Anfrage an: Stadt Ulm

Welche Partei hat an welchen Tagen an welchem Ort Infostände im Zeitraum vom der Europa- / Kommunalwahl 2019 angemeldet.?

Bitte listen Sie dazu alle Anmeldungen zu Infoständen von politischen Parteien und Organisationen zwischen dem14.04.19 bis 26.05.19 auf. Bitte geben Sie jeweils neben dem genehmigten Zeitraum und der beantragenden Organisation / Partei auch den genauen, in der Genehmigung benannten Ort an
(z.B. 20.05.2019, Partei XYZ, Hirchstraße vor DM)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    6. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Partei hat…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infostände Europawahl/Kommunalwahl 2019 [#173560]
Datum
7. Januar 2020 15:05
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Partei hat an welchen Tagen an welchem Ort Infostände im Zeitraum vom der Europa- / Kommunalwahl 2019 angemeldet.? Bitte listen Sie dazu alle Anmeldungen zu Infoständen von politischen Parteien und Organisationen zwischen dem14.04.19 bis 26.05.19 auf. Bitte geben Sie jeweils neben dem genehmigten Zeitraum und der beantragenden Organisation / Partei auch den genauen, in der Genehmigung benannten Ort an (z.B. 20.05.2019, Partei XYZ, Hirchstraße vor DM)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173560
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer u.s. Anfrage, erhalten Sie anbei die Aufstellung. Mit freundlichen…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Infostände Europawahl/Kommunalwahl 2019 [#173560]
Datum
20. Januar 2020 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer u.s. Anfrage, erhalten Sie anbei die Aufstellung. Mit freundlichen Grüßen