Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

alle - auch von Dritten erstellte - Dokumente, welche u.a. eine rechtliche Würdigung der Änderung des § 3 der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsferendarinnen und Rechtsrefendare zum 01.01.2017 zum Gegenstand haben. Hierbei geht es mir insbesondere um die Regelung des Absatz 2, der den 25%igen Einbehalt der Zusatzvergütung regelt. Bitte stellen Sie mir alle Unterlagen diesbezüglich zur Verfügung. Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf Dokumente, die die Rechtmäßigkeit (Gleichheitssatz/Verhältnismäßigkeit) im Vorfeld der Einführung dieser Regelung und auch danach erwägen, prüfen und/oder würdigen.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare [#174059]
Datum
13. Januar 2020 13:24
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle - auch von Dritten erstellte - Dokumente, welche u.a. eine rechtliche Würdigung der Änderung des § 3 der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsferendarinnen und Rechtsrefendare zum 01.01.2017 zum Gegenstand haben. Hierbei geht es mir insbesondere um die Regelung des Absatz 2, der den 25%igen Einbehalt der Zusatzvergütung regelt. Bitte stellen Sie mir alle Unterlagen diesbezüglich zur Verfügung. Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf Dokumente, die die Rechtmäßigkeit (Gleichheitssatz/Verhältnismäßigkeit) im Vorfeld der Einführung dieser Regelung und auch danach erwägen, prüfen und/oder würdigen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174059 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 3/20 Mit freun…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
28. Januar 2020 13:10
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 3/20 Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 3/20 Mit freun…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
11. Februar 2020 09:38
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 3/20 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#174059] Sehr geehrteAn…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#174059]
Datum
19. Februar 2020 15:37
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen. Meine Anfrage bezog sich allerdings ebenfalls auf Vermerke, die die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Regelung untersuchen. Dieser Punkt wird leider auch nicht aus den Gesetzgebungsmaterialien ersichtlich. Hat die Behörde die Verhältnismäßigkeit intern/extern prüfen lassen? Wenn ja, bitte ich auch um Übersendung dieser Unterlagen. Sollten Sie weitere Präzisierungen benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren. Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174059
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-West falen (IFG NRW) 1451 E - Z. 3/20 Mit freu…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-West falen (IFG NRW)
Datum
10. März 2020 11:22
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 3/20 Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG - Anfrage zum Hintergrund der Änderung UnterhaltsbeihilfeVerordnung Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie Da…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Anfrage zum Hintergrund der Änderung UnterhaltsbeihilfeVerordnung
Datum
12. März 2020 09:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie Dank für Ihre erweiterte Anfrage vom 19. Februar 2020. Diese Anfrage ist an mich als zuständigen Referatsleiter für die Juristenausbildung im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet worden. Mit Ihrer erweiterten Anfrage bitten Sie abstrakt um Vermerke, die sich mit Fragen der Verhältnismäßigkeit beschäftigen. Mir erschließt sich leider nicht, was Sie genau darunter verstehen. Geht es um Berechnungsgrundlagen für den einzubehaltenden Betrag? Bezieht sich die Frage auf die Verhältnismäßigkeit gegenüber den ausbildenden Stellen? Für eine kurze Erläuterung wäre ich vor einer abschließenden Beantwortung dankbar. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG - Anfrage zum Hintergrund der Änderung UnterhaltsbeihilfeVerordnung [#174059] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Anfrage zum Hintergrund der Änderung UnterhaltsbeihilfeVerordnung [#174059]
Datum
13. März 2020 17:03
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es geht um die Frage: wurde im Vorfeld der Einführung dieser Norm von Ihrer Behörde oder Dritten (die sie beauftragt haben) geprüft, ob die getroffene Regelung den Referendaren gegenüber verhältnismäßig ist. Schließlich würden Referendare, wenn sie vom Zusatzentgelt Sozialversicherungsbeiträge zahlen würden, wohl weniger Abzüge erwarten als die veranschlagten 25%. Insofern zielt die Anfrage auch in die Richtung der Berechnungsmethode. Zusätzlich besteht die Frage, ob es weniger einschneidende Alternativen gegeben hätte (und ob das geprüft worden ist). Die Zusicherung der Freistellung durch die Zusatzentgelt gewährende Stelle ist damit aber nicht gemeint. Gemeint ist, ob andere Alternativen geprüft worden sind. Die Regelung ist ja relativ neuartig. Andere Bundesländern haben eine solche Regelung nicht. 25% Einbehalt bedeutet für die Referendare, die ohnehin eine kleine Unterhaltsbeihilfe bekommen, einen großen Einschnitt. Ich hoffe ich konnte die Anfrage ein bisschen verständlicher machen. Vielen Dank für die Mühen im Voraus und mit freundlichen Grüßen nach Düsseldorf Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174059