Arbeitserlaubnis für Drittstaatler Albanien

Wie können Angehörige von Drittstaaten,Albaner, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erlangen? Nur Fachkräfte oder reicht ein Arbeitsvertrag (Gesetzesänderung 2020 ?). Wie lange dauert es ein entsprechendes Arbeitsvisum bei der Botschaft zu erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 9 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie können Angehöri…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitserlaubnis für Drittstaatler Albanien [#174133]
Datum
14. Januar 2020 11:33
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie können Angehörige von Drittstaaten,Albaner, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erlangen? Nur Fachkräfte oder reicht ein Arbeitsvertrag (Gesetzesänderung 2020 ?). Wie lange dauert es ein entsprechendes Arbeitsvisum bei der Botschaft zu erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174133
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitserlaubnis für Drittstaatler Albanien“ vom…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitserlaubnis für Drittstaatler Albanien [#174133]
Datum
18. Februar 2020 09:39
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitserlaubnis für Drittstaatler Albanien“ vom 14.01.2020 (#174133) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174133 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider hat uns Ihre Anfrage bislang nicht erreicht. Da…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Arbeitserlaubnis für Drittstaatler Albanien [#174133]
Datum
19. Februar 2020 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider hat uns Ihre Anfrage bislang nicht erreicht. Das Portal fragdenstaat ist eine externe Plattform, an die die BA nicht unmittelbar angebunden ist. Möglicherweise gab es einen Fehler bei der Weiterleitung Ihrer Anfrage, welcher von hier aus nicht nachvollzogen werden kann. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage daher ggf. nochmals direkt an die Absender-E-Mail-Adresse zu. Bereits dem Betreff Ihrer Anfrage ist jedoch zu entnehmen, dass Sie Auskunft dazu wünschen, welche Voraussetzungen albanische Staatsbürger für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland benötigen. Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu in folgenden Publikationen der BA zu informieren https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/voraussetzungen-arbeiten-in-deutschland https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-7-AuslaendischeAN_ba015382.pdf (insbesondere ab S. 18) Sollten Sie konkrete Fragen zu einem persönlichen Einzelfall haben, empfehlen wir Ihnen, die dort genannten Expertenteams zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen