Maserngesetz

Bitte um Klärung, in welcher Form und mit welchem Inhalt ein Beweis vorgelegt werden soll, dass eine Impfung nicht gemacht werden darf, und von wem soll er erstellt werden (Arzt, Kinderarzt, Heilpraktiker etc.). Vielen Dank im voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Klärung, i…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maserngesetz [#174219]
Datum
15. Januar 2020 00:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Klärung, in welcher Form und mit welchem Inhalt ein Beweis vorgelegt werden soll, dass eine Impfung nicht gemacht werden darf, und von wem soll er erstellt werden (Arzt, Kinderarzt, Heilpraktiker etc.). Vielen Dank im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174219
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Maserngesetz [#174219]
Datum
15. Januar 2020 07:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfragen [#174219] und [#174222] an das Bundesministerium für Gesundheit zum Ma…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage Herr Antragsteller/in Antragsteller/in zum Maserngesetz [#174219] und [#174222]
Datum
23. Januar 2020 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfragen [#174219] und [#174222] an das Bundesministerium für Gesundheit zum Masernschutzgesetz wurden an uns zur Beantwortung überwiesen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung (Enzephalitis) und es kann zu Spätfolgen kommen. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa 1 bis 3 von 1.000 an Masern erkrankte Menschen. Auch in Deutschland gab es in den in den vergangenen Jahren Masertodesfälle. In den Jahren 2014 bis 2018 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) 430 Masernausbrüche mit 3.178 Masernfällen gemeldet. Die alarmierenden Meldungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach in der Europäischen Region der WHO in den ersten sechs Monaten 2019 bereits 90.000 Masernfälle aufgetreten sind und von Januar 2018 bis Juni 2019 mehr als 100 Personen an den Masern verstorben sind, zeigen den Handlungsbedarf. In Deutschland wurden im Jahr 2019 514 Masernfälle gemeldet, darunter ein Todesfall. Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben nicht dazu geführt, dass sich ausreichend Menschen in Deutschland impfen lassen. Es gibt immer noch Impflücken in allen Altersgruppen. Die bundesweite Impfquote für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene zweite Masern-Impfung bei Kindern im Alter von 24 Monaten liegt nur bei 73,9 Prozent. Für eine erfolgreiche Eliminierung der Masern sind mindestens 95 Prozent nötig. Mit einer Masernimpfpflicht soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind und dort vor allem die Personen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, z.B. weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen. Der Referentenentwurf zum Masernschutzgesetz wurde mit zahlreichen Expertinnen und Experten diskutiert. Ihre Stellungnahmen sind auf den Internetseiten des BMG veröffentlicht: https://www.bundesgesundheitsministeriu… Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 23. Oktober 2019, eine öffentliche Anhörung zum Masernschutzgesetz durchgeführt. Die Stellungnahmen der eingeladenen Experten sind unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundestag.de/services/suche… Die in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffkombinationen zum Schutz gegen Masern (Mumps-Masern-Röteln; MMR bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen; MMRV) werden bereits über einen langen Zeitraum weltweit angewendet, sie sind effektiv und relativ nebenwirkungsarm. Bei dem Masern-Anteil der Impfstoffe handelt es sich um einen Lebendvirusimpfstoff, hergestellt aus abgeschwächten Masernviren. Die Drei- und Vierfachkombinationen enthalten weder Konservierungsstoffe noch wirkverstärkende Agentien. Das Risiko, dass infolge der Impfung schwere Komplikationen auftreten, ist wesentlich geringer als das Risiko, dass bei einer Masern-Erkrankung schwere Komplikationen auftreten. Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil von zugelassenen Masern-Kombinationsimpfstoffen stammen vor allem aus spontanen Nebenwirkungsmeldungen. Es kann zu vorübergehenden lokale Haut-Reaktionen an der Injektionsstelle kommen. Ebenso wurden auch bei kürzlich geimpften Personen Fieber und/oder Reizbarkeit beobachtet. In der Regel sind diese genannten Lokal- und Allgemeinreaktionen vorübergehender Natur und klingen folgenlos ab. Schwerwiegende allergische Sofortreaktionen werden als sehr selten eingeschätzt. Anaphylaktische Reaktionen werden insgesamt als selten (≥0,01% bis <0,1% der Impflinge) eingestuft. Für Einzelheiten wird auf die Produktinformationstexte der zugelassenen Impfstoffe, die auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Institutes verwiesen. Für die immer wieder geäußerte Behauptung, die Masernimpfung könne entzündliche Darmerkrankungen (wie Morbus Crohn) oder Autismus auslösen, gibt es keinen Beleg. Dr. Andrew Wakefield behauptete einen angeblichen Zusammenhang von MMR-Impfungen und gastrointestinalen Erkrankungen bzw. Autismus. Ihm wurde jedoch nachgewiesen, dass er bewusst Daten gefälscht hatte. Die entsprechende Publikation wurde zurückgezogen, ihm wurde die Approbation entzogen. Seine Behauptung hatte aber zu einer sinkenden Impfbereitschaft der Eltern vor allem in Großbritannien und einer Zunahme von Masernerkrankungen geführt. Einen Nachweis, das Impfungen Diabetes, ADHS, Allergien oder selbst Multiple Sklerose auslösen können gibt es bis heute nicht, vielmehr sprechen die Ergebnisse zahlreicher Studien gegen einen Zusammenhang zwischen Impfungen und den genannten Krankheiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im…. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, dass eine Masernimpfung nicht durchgeführt werden kann, muss dies durch ein ärztliches Attest (Kinderarzt, Hausarzt u.a. Ärzte) nachgewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen