Sehr
geehrteAntragsteller/in
Ihre Anfragen [#174219] und [#174222] an das Bundesministerium für Gesundheit zum Masernschutzgesetz wurden an uns zur Beantwortung überwiesen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle, seltener auch eine Gehirnentzündung (Enzephalitis) und es kann zu Spätfolgen kommen. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa 1 bis 3 von 1.000 an Masern erkrankte Menschen. Auch in Deutschland gab es in den in den vergangenen Jahren Masertodesfälle. In den Jahren 2014 bis 2018 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) 430 Masernausbrüche mit 3.178 Masernfällen gemeldet. Die alarmierenden Meldungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach in der Europäischen Region der WHO in den ersten sechs Monaten 2019 bereits 90.000 Masernfälle aufgetreten sind und von Januar 2018 bis Juni 2019 mehr als 100 Personen an den Masern verstorben sind, zeigen den Handlungsbedarf. In Deutschland wurden im Jahr 2019 514 Masernfälle gemeldet, darunter ein Todesfall.
Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben nicht dazu geführt, dass sich ausreichend Menschen in Deutschland impfen lassen. Es gibt immer noch Impflücken in allen Altersgruppen. Die bundesweite Impfquote für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene zweite Masern-Impfung bei Kindern im Alter von 24 Monaten liegt nur bei 73,9 Prozent. Für eine erfolgreiche Eliminierung der Masern sind mindestens 95 Prozent nötig.
Mit einer Masernimpfpflicht soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind und dort vor allem die Personen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, z.B. weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen.
Der Referentenentwurf zum Masernschutzgesetz wurde mit zahlreichen Expertinnen und Experten diskutiert. Ihre Stellungnahmen sind auf den Internetseiten des BMG veröffentlicht:
https://www.bundesgesundheitsministeriu…
Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 23. Oktober 2019, eine öffentliche Anhörung zum Masernschutzgesetz durchgeführt. Die Stellungnahmen der eingeladenen Experten sind unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.bundestag.de/services/suche…
Die in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffkombinationen zum Schutz gegen Masern (Mumps-Masern-Röteln; MMR bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen; MMRV) werden bereits über einen langen Zeitraum weltweit angewendet, sie sind effektiv und relativ nebenwirkungsarm. Bei dem Masern-Anteil der Impfstoffe handelt es sich um einen Lebendvirusimpfstoff, hergestellt aus abgeschwächten Masernviren. Die Drei- und Vierfachkombinationen enthalten weder Konservierungsstoffe noch wirkverstärkende Agentien.
Das Risiko, dass infolge der Impfung schwere Komplikationen auftreten, ist wesentlich geringer als das Risiko, dass bei einer Masern-Erkrankung schwere Komplikationen auftreten. Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil von zugelassenen Masern-Kombinationsimpfstoffen stammen vor allem aus spontanen Nebenwirkungsmeldungen. Es kann zu vorübergehenden lokale Haut-Reaktionen an der Injektionsstelle kommen. Ebenso wurden auch bei kürzlich geimpften Personen Fieber und/oder Reizbarkeit beobachtet. In der Regel sind diese genannten Lokal- und Allgemeinreaktionen vorübergehender Natur und klingen folgenlos ab. Schwerwiegende allergische Sofortreaktionen werden als sehr selten eingeschätzt. Anaphylaktische Reaktionen werden insgesamt als selten (≥0,01% bis <0,1% der Impflinge) eingestuft.
Für Einzelheiten wird auf die Produktinformationstexte der zugelassenen Impfstoffe, die auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Institutes verwiesen.
Für die immer wieder geäußerte Behauptung, die Masernimpfung könne entzündliche Darmerkrankungen (wie Morbus Crohn) oder Autismus auslösen, gibt es keinen Beleg. Dr. Andrew Wakefield behauptete einen angeblichen Zusammenhang von MMR-Impfungen und gastrointestinalen Erkrankungen bzw. Autismus. Ihm wurde jedoch nachgewiesen, dass er bewusst Daten gefälscht hatte. Die entsprechende Publikation wurde zurückgezogen, ihm wurde die Approbation entzogen. Seine Behauptung hatte aber zu einer sinkenden Impfbereitschaft der Eltern vor allem in Großbritannien und einer Zunahme von Masernerkrankungen geführt. Einen Nachweis, das Impfungen Diabetes, ADHS, Allergien oder selbst Multiple Sklerose auslösen können gibt es bis heute nicht, vielmehr sprechen die Ergebnisse zahlreicher Studien gegen einen Zusammenhang zwischen Impfungen und den genannten Krankheiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im….
Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, dass eine Masernimpfung nicht durchgeführt werden kann, muss dies durch ein ärztliches Attest (Kinderarzt, Hausarzt u.a. Ärzte) nachgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen