Beurteilungen im höheren Dienst

Anfrage an: Bundeskartellamt

Wie viele der Beamtinnen und Beamten des BKartA, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele der Beamt…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beurteilungen im höheren Dienst [#174277]
Datum
15. Januar 2020 18:42
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele der Beamtinnen und Beamten des BKartA, die zum letzten Beurteilungsstichtag im höheren Dienst in den Vergleichsgruppen A13, A14, A15 und A16 waren, haben in ihrer dienstlichen Beurteilung zu diesem Stichtag eine schlechtere Gesamtnote erhalten als im vorangegangenen Beurteilungszeitraum in der gleichen Vergleichsgruppe? Bitte geben Sie jeweils die absolute Anzahl der Betroffenen an sowie den prozentualen Anteil der Betroffenen an der jeweiligen Vergleichsgruppe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174277
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an die zuständige Organisationseinh…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Beurteilungen im höheren Dienst [#174277]
Datum
16. Januar 2020 10:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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72,2 KB
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese an die zuständige Organisationseinheit weitergeleitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich prüfe derzeit Ihren Antrag vom 15. Januar 2020. In tatsächlicher wie rechtlicher…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174277]
Datum
14. Februar 2020 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich prüfe derzeit Ihren Antrag vom 15. Januar 2020. In tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht besteht noch Klärungsbedarf. Die abschließende Antwort würde daher voraussichtlich frühestens in zwei bis drei Wochen ergehen können. Zur Vermeidung weiterer Verzögerungen weise ich an dieser Stelle vorsorglich auf folgenden Zusammenhang hin: Die von Ihnen gewünschten Daten werden - vorbehaltlich ihres Vorhandenseins und vorbehaltlich entgegenstehender öffentlicher Belange - nicht ohne weiteren Aufwand abrufbar sein. Ich halte es daher derzeit nicht für ausgeschlossen, dass die Auskunft nur kostenpflichtig ergehen kann. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand und beträgt maximal 500 Euro (vgl. Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFGGebV). Der tatsächliche Betrag dürfte deutlich darunter liegen. Sollten Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten wollen, teilen Sie mir dies bitte mit. Bitte übermitteln Sie mir in diesem Fall auch Ihre Postanschrift zur Übersendung von Auskunft und Gebührennote. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann nicht nachvollziehen, warum es sich vorliegend nicht um eine gebührenfreie …
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174277]
Datum
18. Februar 2020 22:07
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann nicht nachvollziehen, warum es sich vorliegend nicht um eine gebührenfreie einfache Auskunft handeln soll. Nach § 6 E-Government-Gesetz sind ab dem 01.01.2020 alle Bundesbehörden verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen. Der interne Abruf der betreffenden Informationen dürfte insoweit praktisch keinen Aufwand verursachen. Da die Vergabe einer schlechteren Gesamtnote durch den jeweiligen Beurteiler besonders begründet werden muss, müsste unabhängig davon, jeder Beurteiler über diese Information verfügen. Hätte ich die Möglichkeit jeden der betreffenden Beurteiler direkt um diese Information zu bitten, würde niemand daran zweifeln, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt. Insoweit ließe sich ein etwaiger Aufwand auch insoweit praktisch auf Null reduzieren, indem meine IFG-Anfrage behördenintern per Mail an die jeweiligen Beurteiler weitergeleitet wird und deren Antworten dann wiederum in gebündelter Form an mich weitergeleitet werden. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass andere Bundesbehörden vor dem Hintergrund vergleichbarer Anfragen die betreffenden Informationen bereits erteilt haben und die entsprechenden Antworten jeweils als einfache und gebührenfreie Auskunft behandelt haben. Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, ob Sie an Ihrer Einschätzung hinsichtlich der Gebührenpflicht festhalten, bevor Sie Weiteres veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174277
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Rücksicht auf die Verschärfung der Corona-Pandemie ziehe ich meinen Antrag zu Ih…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174277]
Datum
25. März 2020 15:15
An
Bundeskartellamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Rücksicht auf die Verschärfung der Corona-Pandemie ziehe ich meinen Antrag zu Ihrer Entlastung zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174277
Bundeskartellamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. März 2020 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundeskartellamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Bleiben Sie gesund!…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: WG: Beurteilungen im höheren Dienst [#174277]
Datum
27. März 2020 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen,